Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in den Ministerien
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Den prozentualen Anteil schwerbehinderter beziehungsweise gleichgestellter Beschäftigter im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien Ende 2019 listet die Bundesregierung in ihrer Antwort. Drucksache: (19/30205) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29428) auf.
In der Drucksache (19/30205) heißt es:
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Arbeit hat für die eigenständige soziale und wirtschaftliche Sicherung eine herausgehobene Bedeutung und ist eine wichtige Voraussetzung für ein Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Entfaltung. Viele Arbeitgeber in Deutschland kommen ihrer Verantwortung nach und stellen sowohl Ausbildungsplätze als auch Arbeitsplätze zur Verfügung – und dies selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen.
Gemäß § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind private und öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze (gemäß § 156 SGB IX) mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Viele private Arbeitgeber erfüllen nicht nur die Beschäftigungspflichtquote von 5 Prozent gemäß § 154 SGB IX, sondern gehen teilweise sogar weit darüber hinaus . Andere erreichen die Pflichtquote nicht und müssen die Ausgleichsabgabe bezahlen. Die privaten und die öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Daten einmal jährlich an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln bzw. der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf Verlangen vorzulegen (gemäß § 163 SGB IX).
Der öffentlichen Verwaltung des Bundes, der Länder und der sonstigen Gebietskörperschaften kommt hier ausdrücklich eine Vorbildfunktion zu, die mehr Nachdruck auf Verpflichtungen oder Appelle an die Wirtschaft erzeugen würde. Die im Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung aufgeführten Informationen zur Beschäftigungsquote der öffentlichen Auftraggeber (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940, Abb. 43, S. 129) sind aus Sicht der Fragesteller nicht aussagekräftig. Auch im aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/27890) wird nach Ansicht der Fragesteller dem Thema nicht genügend Raum eingeräumt.
Weiter teilen die Parlamentsnachrichten mit:
Den höchsten Anteil wies danach das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 10,75 Prozent auf vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 10,44 Prozent und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit 10,05 Prozent. Den geringsten Anteil verzeichnete den Angaben zufolge das Finanzministerium mit 6,8 Prozent, gefolgt vom Verteidigungsministerium mit 6,9 Prozent und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 6,93 Prozent.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag