Pflegereform gefährdet Existenz der Pflegeeinrichtungen
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Wenn die aktuelle Pflegereform nicht korrigiert wird, können sich Pflegebedürftige und ihre Familien in Nordrhein-Westfalen künftig nicht mehr auf eine sichere pflegerische Versorgung verlassen. Davor warnt der neugewählte Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bernhard Rappenhöner. Er wurde bei der Mitgliederversammlung des Verbandes am 11. Juni 2021 mit klarem Votum ins Amt gewählt.
"Mit den aktuellen Plänen für eine Pflegereform wird einseitig an einer Stellschraube gedreht, was das gesamte System instabil macht. Höhere Löhne für Pflegende sind gut und wichtig. Sie müssen jedoch refinanziert werden. Gleichzeitig gilt es, die Existenz der Pflegeeinrichtungen zu sichern und für die Entlastung der Pflegebedürftigen zu sorgen", fordert Rappenhöner. Pflegedienste und Heime hätten größtes Interesse daran, ihre Teams noch besser zu bezahlen. "Wir können aber nur das ausgeben, was wir gegenüber den Kostenträgern abrechnen können."
Es reiche nicht aus, die Lohnkosten zu erstatten. "Unternehmerisches Handeln heißt auch, betriebliche Risiken und Unwägbarkeiten ebenso wie Investitionen für die Zukunft abzusichern und den Unternehmer für sein Wagnis zu entlohnen. Dafür bleiben uns aber nach den aktuellen gesetzlichen Planungen keine Spielräume. Hier werden die einen gegen die anderen ausgespielt, und die Zeche zahlen am Ende die Pflegebedürftigen."
Bereits am Ende Mai sagte Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), und Rainer Brüderle, Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz: bpa-Präsident Meurer: "Wir haben überhaupt nichts gegen höhere Gehälter in der Altenpflege. Im Gegenteil, sie können den Beruf noch attraktiver machen.
Wir brauchen und fordern allerdings zwei Dinge: erstens die vollständige und unkomplizierte Refinanzierung der Löhne und zweitens die angemessene Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos und des unternehmerischen Wagnisses. Beides ist nötig, um die Existenz der Pflegeunternehmen und damit ein professionelles pflegerisches Angebot dauerhaft zu sichern. Bisher werden die Kosten für die tarifliche Entlohnung in vielen Fällen jedoch nicht vollständig übernommen, obwohl es im Gesetz steht. Und in den Änderungsanträgen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) findet sich kein einziger Hinweis zur verlässlichen Berücksichtigung eines notwendigen unternehmerischen Zuschlags bei den Entgeltverhandlungen."
Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands e.V. Rainer Brüderle: "Die Tariftreuereglung gefährdet nicht nur die Existenz von Unternehmen, sondern hebelt auch die Tarifautonomie aus und ist demokratiefeindlich. Gewerkschaften, die so gut wie keine Mitglieder haben, können hier auf die Unterstützung des Staates hoffen. Diese einseitige Parteinahme hat mit Tarifautonomie nichts mehr zu tun. Wenn das Schule macht, brauchen wir in Zukunft keine unabhängigen Tarifparteien mehr. Irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten sollen jetzt zum Standard für eine Region oder sogar ein Bundesland erklärt werden. Diese Tarifverträge müssen noch nicht einmal geringste Repräsentativitätsanforderungen erfüllen. Das ist pure Willkür. Dafür fehlt jegliche demokratische Legitimation. Die in der Verfassung garantierten Grundfreiheiten werden durch eine solche Regelung gleich mehrfach verletzt."
Autor: bpa / © EU-Schwerbehinderung
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