Zu wenig Geld: Hartz IV und Grundsicherung deckt keine Stromkosten
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Vergleichsportale sollen dazu dienen, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Orientierungshilfe zu bieten um für ein Produkt oder eine Dienstleistung, den günstigsten Anbieter zu finden. Allerdings kann ein Vergleichsportal auch Dinge aufdecken, wie bei der Berechnung des Strom-Anteils im Hartz-IV-Satz bzw. bei der Grundsicherung.
Laut Verivox sind rein Rechnerisch, bei der Grundsicherung 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Der Bundesdurchschnitt für ein Singlehaushalt, liegt jedoch monatlich bei 44,33 Euro.
Verivox betonte, dass mit Einführung von Hartz IV (im Jahr 2005) der Regelsatz um schrittweise 30 Prozent gestiegen sei. Im zeitlichen Vergleich, sind allerdings die Strompreise um rund 59 Prozent gestiegen, in der Grundsicherung sogar um 80 Prozent.
Schon lange ist die "Praxis" des herunter Rechnens der Hartz-IV-Sätze und der Grundsicherung, seitens der Sozialverbände in massiver Kritik. "Die Betroffenen seien wegen der knappen Sätze häufig nicht in der Lage, die hohen Stromkosten durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Sätze müssten sich stärker am tatsächlichen Strombedarf orientieren.", berichtet dazu die Deutsche Presseagentur. Es sind aber nicht nur die Verbände, die Kritik an der Bundesregierung und der Höhe der Regelsätze ausüben. Weitere Kritik kommt von den Vereinten Nationen (UN) die bereits 2018 in einem Bericht des UN-Sozialpackt (ICESCR) darstellt "Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die Höhe der sozialen Grundleistungen nicht ausreicht, um den Empfängern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Sie ist auch besorgt über die Berechnungsmethode des Existenzminimums, die auf einer Stichprobenerhebung über die Ausgaben der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen beruht und einige Grundkosten ausschließt. "
Zu der Berechnung der Regelsätze stellte die Bundesregierung am 15. September dar: "Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage eines Mischindexes. Der Mischindex orientiert sich zu 70 Prozent an der Nettolohnentwicklung und zu 30 Prozent an der Preisentwicklung. Die Zahlen, die dazu verwendet werden, stammen vom statistischen Bundesamt. Es ist so, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Methodik keinen Entscheidungsspielraum für die Höhe der sich ergebenden Veränderungsrate bietet und damit auch nicht für die Höhe der Regelbedarfe ab Januar 2022."
Diese Darstellung der Bundesregierung zeigt deutlich, dass kein Interesse seitens der Regierung besteht, sich hier an menschenrechtliche Vorgaben halten zu wollen. Das zeigte sich bereits an den Sanktionen bei Hartz IV Leistungen. Auch hier hatte der UN-Sozialpackt Kritik geübt, passiert war seitens der Bundesregierung nichts. Erst das Bundesverfassungsgericht musste hier der Bundesregierung einen Rahmen auferlegen. Allerdings werden gerade von der Union, weiterhin Sanktionen als geeignetes Mittel beschrieben, wie Friedrich Merz (CDU) oft im TV, während der Wahlkampfphase, betonte.
Ob sich insgesamt an der Situation mit der neuen Regierung ändern wird steht zwar in den Sternen, aber vielleicht schaffen es gerade betroffene, hier mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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