Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz: Lieferengpass sorgt weiter für Kritik
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Gestern wurde im Bundestag das Gesetz zum fairen Kassenwettbewerb (KFG) angenommen. (wir berichteten) Gerade hinsichtlich der Lieferengpässe kommt es weiterhin zur Kritik. Die Lieferengpässe (wir berichteten) sind ein Thema mit dem sich die Bundesregierung zwar befasst, welches aber bis heute nicht gelöst wurde. Gerade unter dem Aspekt des Coronavirus (ehemals 2019-nCoV jetzt Covid-19) wir befürchtet, dass sich die Liefersituation weiterhin verschlechtern wird, da viel Produktionsstätten in China sind. Das Problem der Lieferengpässe ist mittlerweile ein spürbares Problem. So erleben Kunden bei der Abholung ihrer Medikamente, immer häufiger, dass diese seitens der Apotheken nicht mehr geliefert werden können. Ersatzprodukte sind häufig nicht die Lösung, da deren Wirkung oft nicht mit dem Originalprodukt vergleichbar sind, auch wenn die Zusammensetzung identisch ist.
Kritik kommt vom Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Die beschlossenen Maßnahmen gegen die anhaltenden Lieferengpässe von versorgungsrelevanten Arzneimitteln sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, gehen aber noch nicht weit genug. "Lieferengpässe müssen an mehreren Fronten bekämpft werden", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
"Dass Patienten künftig keine Mehrkosten mehr bei Nichtlieferbarkeit mehr fürchten müssen und Präparate leichter ausgetauscht werden können, ist fair und vernünftig. Das erleichtert auch die Versorgung in den Apotheken, denn statt über Geld kann wieder mehr über die Therapie gesprochen werden." Schmidt weiter: "Auch strengere Meldepflichten für Hersteller und Großhändler bei Lieferengpässen sind richtig. Dass der 'Jour Fixe' beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einen Beirat umgewandelt wird und mehr Kompetenzen erhält, ist ebenfalls begrüßenswert. Die Apotheker werden sich dort aktiv einbringen."
Gleichwohl bleibt Schmidt skeptisch: "Der hohe zeitliche und organisatorische Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken wird weiterhin nicht honoriert. Da wird aber hart gearbeitet, und das muss auch vergütet werden." Es gebe hier genauso dringenden Handlungsbedarf wie bei den ungelösten ordnungspolitischen Problemen.
"Wir haben immer noch keine Klarheit in Sachen einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hängt seit Monaten zwischen dem Bundeskabinett in Berlin und der Europäischen Kommission in Brüssel fest. Es muss dringend in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden.
Zugleich muss es für das kommende E-Rezept einen verbindlichen Rahmen mit einem echten Makelverbot geben, damit sich nicht Dritte zwischen Arzt, Patient und Apotheke schieben, um aus der Manipulation von Patienten und dem Handel mit E-Rezepten Kapital zu schlagen. Wir brauchen Klarheit, auch damit sich wieder mehr junge Apothekerinnen und Apotheker in die Selbständigkeit wagen - gerade in ländlichen Regionen."
Weitere Kritik kommt auch vom Bundesverband der Pharmadeutschen Industrie e.V. (BPI): Das Gesetz ändert nichts am Kernproblem der Lieferengpässe: "Solange der Gesetzgeber nicht die verminderte Anbietervielfalt durch Rabattverträge als eine Ursache für die Lieferengpass-Problematik angeht, wird sich die Versorgungssituation nicht wesentlich verbessern", konstatiert BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.
"Es fehlt eine gesetzliche Regelung für die Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen und verpflichtende Zuschläge an mindestens drei Anbieter. Reine ordnungspolitische Regelungen und noch mehr Regulierung führen nicht zu einer besseren Versorgung. Der Kern des Problems wird leider komplett außer Acht gelassen. Es wird an Symptomen herumgedoktert, anstatt die Krankheit Lieferengpässe zu behandeln. Verantwortlich für Lieferengpässe sind zum Teil politisch hausgemachte Rahmenbedingungen, bei denen immer weniger Anbieter auf noch weniger Wirkstoffhersteller zurückgreifen müssen, weil die großen Kassen durch ihre Marktmacht den Preis beeinflussen.
Fakt ist: Rabattverträge sind mitverantwortlich für Lieferengpässe von Arzneimitteln. Sie führen zu einer Marktverengung. Wenn es immer weniger Anbieter gibt, können diese im Fall von Lieferengpässen die fehlenden Kapazitäten nicht ausgleichen. Das hat der BPI bereits im März vergangenen Jahres mit einem Gutachten belegt. Dass mit den finalen Änderungsanträgen zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) dieser Umstand weder klar benannt, noch mit sinnvollen Vorschlägen konstruktiv angegangen wurde, ist eine vertane Chance. Die Bundesregierung vernachlässigt damit die Grundversorgung mit Arzneimitteln", so Dr. Kai Joachimsen. "Die Zeit läuft uns davon, und das Problem der Lieferengpässe wird in den nächsten Jahren weiter an Brisanz gewinnen. Wir hatten bereits im Dezember 2019 fünf effektive Maßnahmen gegen Arzneimittellieferengpässe vorgeschlagen."
"Gut ist, dass unter bestimmten Bedingungen für Reserveantibiotika automatisch ein Zusatznutzen gelten soll. Die Wirkstoffe sollen im Bewertungsverfahren gesondert behandelt werden. Dieser Anreiz im Bereich Antibiotika ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus müssen Besonderheiten in der Nutzenbewertung aber auch für andere versorgungsrelevante Arzneimittelgruppen gelten, insbesondere für Arzneimittel mit einer Genehmigung für die pädiatrische Verwendung (PUMA)", betont Dr. Kai Joachimsen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „ Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter. Die Kassen sollen nicht um die besten Finanztricks konkurrieren, sondern um den besten Service, die beste Versorgung und das modernste digitale Angebot. Und wir setzen alles daran, damit Lieferengpässe bei Arzneimitteln künftig vermieden werden können. Denn Patienten erwarten zu Recht, dass sie dringend notwendige Medikamente schnell bekommen. Deswegen wird der Bund bei der Verteilung von Medikamenten stärker eingreifen als bisher.“
Mit dem neuen Gesetz soll Lieferengpässen entgegengewirkt werden.
- Meldepflicht:
Es wird für Pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen eine Meldepflicht gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eingeführt. Die Meldepflicht umfasst versorgungsrelevanten Arzneimittel. Als Informationen sollen Lagerbestände, zur Produktion und Absatzmengen helfen, die Versorgungslage besser einschätzen zu können. - Lagerhaltung:
Zur Vermeidung von Lieferengpässen, sollen die Bundesoberbehörden Vorgaben zur Lagerhaltung bei versorgungskritischen Arzneimitteln, erteilen. Zielgruppe der Vorgaben sind pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen. - Kennzeichnung:
Alle in Deutschland abgegebenen Arzneimittel, sollen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Eine Ausnahme soll auf versorgungsrelevante Arzneimittel beschränkt werden, die direkt vom Arzt bei dem Patienten angewendet werden. - Rabattarzneimittel:
Wenn Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern Rabattverträge haben, sind Apotheken verpflichtet, diese besonders preisgünstigen Arzneimittel abzugeben. Stehen diese Arzneimittel nicht zur Verfügung, dürfen Apotheker zukünftig vergleichbare Arzneimittel abgeben dürfen. Eventuelle Mehrkosten trägt dabei die Krankenkasse. - Beirat:
Eine Beobachtung und Bewertung der Versorgungslage soll zukünftig durch einen Beirat beim BfArM erfolgen. Der Beirat hat dabei eine beratende Tätigkeit gegenüber der Bundesoberbehörden, beim eingreifen geeigneter Maßnahmen. Zusammensetzen soll sich aus Vertretern der Ärzte- und Apothekerschaft der pharmazeutischen Industrie, der Patienteninteressen und der Kassen, zusammensetzen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung