Kassenärztliche Bundesvereinigung keine Einigung bei Finanzierung von Hygienekosten, Gesundheits-Apps und elektronische Patientenakte ePA
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Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am Freitag mitgeteilt, dass die Verhandlungen zu Erstattung der Hygienekosten in den Arztpraxen gescheitert sind. So würde der GKV-Spitzenverband es ablehnen, Geld für notwendige zusätzliche Hygienemaßnahmen bereitzustellen, teilte der KBV mit.
So werden jetzt die Verhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss fortgeführt. Die KBV fordere seit Jahren mehr Finanzielle Mittel für die Hygienemaßnahmen in Arztpraxen. Hintergrund ist, dass durch eine Vielzahl neue Gesetze, Vorschriften und Richtlinien die Anforderungen und damit auch die Ausgaben und Zeitaufwände für Hygiene deutlich gestiegen sind. Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienemaßnahmen aufwenden.
Dabei sieht der KBV-Vorschlag für die allgemeinen Hygienekosten Zuschläge zu den Grund- und Versichertenpauschalen vor. Die Zahlung sämtlicher Zuschläge soll extrabudgetär erfolgen. Ärzte mit besonders hohen Hygieneaufwendungen sollen lau spezifische Zuschläge zu den jeweiligen Einzelleistungen erhalten, so der KBV.
Dazu zählen ambulante Operationen und andere invasive Eingriffe, zum etwa Koloskopien und Herzkatheteruntersuchungen sowie Dialysen. „Die durchweg ablehnende Haltung der Krankenkassen ist äußert befremdlich. Sie schadet der Patientenversorgung“, kritisierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Er erwarte jetzt eine sachgerechte Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nach dem Scheitern der Verhandlungen im Bewertungsausschuss eingeschaltet wurde.
Zudem geht es bei Beratungen im Erweiterten Bewertungsausschuss auch um die Honorierung ärztlicher Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Apps notwendig ist, und um die elektronische Patientenakte ePA.
„Gesundheits-Apps sind Medizinprodukte und keine harmlosen digitalen Spielzeuge, die Ärzte oder Psychotherapeuten einfach mal so verordnen können“, sagte der KBV-Vize Stephan Hofmeister. Es müsse der erhöhte Beratungsaufwand vergütet werden. „Dies sollte auch im Interesse der Kassen sein, denn die Apps kosten teilweise mehrere hundert Euro“, sagte Hofmeister.
Bisher gab es zudem keine Einigung zu Leistungen im Zusammenhang mit der ePA. Laut Gesetz sollen Ärzte und Psychotherapeuten Versicherte auf deren Wunsch bei der Verarbeitung medizinischer Daten in der ePA unterstützen. „Für diese Leistungen, zum Beispiel das Erfassen und Speichern von Daten, ist eine Vergütung im einheitlichen Bewertungsmaßstab vorzusehen“, so die KBV.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung