Anspruch auf Schwerbehindertenausweis auch bei Diabetes möglich
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Menschen mit Diabetes können einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Die Voraussetzungen wurden 2010 geändert, vorher galt für die Anerkennung der Schwerbehinderung der Nachweis, dass der Stoffwechsel sich schwer einstellen lässt und zu erheblichen Unterzuckerungen führe. Nun gelte als ausschlaggebend für die Bewilligung der hohe Therapieaufwand und die daraus resultierenden Benachteiligungen im Alltag.
Beim Schwerbehindertenausweis kann der Grad der Behinderung (GdB) zwischen 20 und 100 variieren. In 10er Schritten wieder der GdB gestaffelt.
Der GdB zeigt an wie sehr jemand durch eine chronische Krankheit wie Diabetes im Alltag eingeschränkt ist, der offiziell durch einen Amtsarzt festgestellt werden muss. Dabei bilden die Ergebnisse die Grundlage für eine Bewilligung oder Ablehnung des Schwerbehindertenausweises, dieser muss dann alle fünf Jahre beim zuständigen Amt neu beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Menschen mit Diabetes gelten als schwerbehindert, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wenn mindestens 4 Mal täglich Insulininjektionen durchgeführt werden müssen.
- Die Blutzuckermessung und Insulindosierung (Blutzuckertagebuch) müssen über die letzten drei Monate dokumentiert sein.
- Eine individuelle selbständige Anpassung der Insulindosis ist durch den Patienten je nach Mahlzeit, körperlicher Belastung und Blutzucker nötig.
- Der Patient ist durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt.
Diabetiker bei Typ 1 sind insulinpflichtig und haben automatisch einen Grad der Behinderung von 20. Ab einen GdB von 50 ist man nach dem Gesetz Schwerbehindert.
Wie wird der Grad der Behinderung bei Diabetes festgestellt?
- GdB 0 → Menschen mit Diabetes, deren Therapie keine Unterzuckerung auslösen kann und die nicht in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
- GdB 20 → Menschen mit Diabetes, dessen Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann und der Sie im Alltag belastet.
- GdB 30 bis 40 → (zusätzlich zum GdB 20) Menschen mit Diabetes, bei dem Sie mindestens 1-mal täglich den Blutzucker selbst messen.
- GdB 50 → Menschen mit Diabetes, die mindestens vier Mal täglich sich Insulin spritzen, die Insulindosis selbstständig anpassen und im Alltag gravierend beeinträchtigt sind.
Wo wird der Antrag gestellt?
Beim Versorgungsamt wird der Antrag gestellt. Denn Antrag müssen dann alle relevanten Befunde, Laborergebnisse und ärztlichen Gutachten beigefügt werden.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung