Sozialverband: Grundsicherung und Wohngeld an steigende Energiekosten anpassen!
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Der vom Bundesbauministerium angekündigte Energiegutschein in Höhe von einmalig 100 Euro reicht aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen bei Weitem nicht aus, um die massiven Preissteigerungen für Heizung, Strom und Warmwasser auszugleichen.
Darin heißt es weiter, dass Haushalte mit einem Nettoeinkommen von unter 1.300 Euro schon damals etwa 95 Euro pro Monat für Wohnenergie ausgaben. „Seitdem sind die Preise jedoch zusätzlich in die Höhe geschossen - und haben sich im Fall von Heizöl beispielsweise zwischen November 2020 und 2021 verdoppelt“, schlägt der VdK-Landesvorsitzende Alarm.
Wer Arbeitslosengeld II erhielt, musste das Geld für die Stromversorgung demnach schon in der Vergangenheit teilweise aus dem mehr als knapp bemessenen Regelsatz für den Lebensunterhalt querfinanzieren. „Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox waren das in NRW 2020 zwischen 102 und 155 Euro pro Jahr, die die Leistungsempfänger*innenInnen dafür an anderer Stelle einsparen mussten“, kritisiert Horst Vöge.
Um zu verhindern, dass die Menschen entweder ihre Wohnungen nicht mehr heizen oder sogar auf den Einkauf von Lebensmitteln und Kleidung verzichten, fordert der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen demnach, dass Grundsicherungsleistungen endlich die tatsächlichen Ausgaben für das Wohnen und Heizen abdecken und jährlich angepasst werden. „Gleiches gilt für das Wohngeld, das aus unserer Sicht um eine Energie- und Klimakomponente ergänzt werden sollte“, so Horst Vöge mit Blick auf bundesweit rund 630.000 Haushalte, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind, deren Einkommen nach Abzug der Miete aber dennoch unterhalb des Existenzminimums liegt. „Ansonsten ist Energie zukünftig nur noch etwas für Reiche!“
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung