Schnelle Korrektur des Infektionsschutzgesetzes: Bundesjustizminister weist Länder-Forderung zurück
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen aus den Ländern zurückgewiesen, schnell eine Rechtsgrundlage für weitergehende Schutzvorgaben bei einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. „Wir haben einen wohlüberlegten und seriösen Zeitplan innerhalb der Bundesregierung verabredet“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). „Dem haben sich auch alle Ministerpräsidenten in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz angeschlossen.“
Am 30. Juni lege der Ausschuss von unabhängigen Sachverständigen seinen Bericht vor, in dem die bisherigen Pandemie-Maßnahmen ausgewertet würden, fügte Buschmann hinzu. „Ich hielte es für ein Zeichen des Respekts vor der Wissenschaft, wenn nun alle diese Ergebnisse abwarten und ihnen nicht vorgreifen.“
Ab dem 30. Juni würden Bund und Ländern darüber sprechen, was sinnvoll und notwendig sei, und „in einem geordneten Verfahren zu einem angepassten Gesetz kommen – rechtzeitig, bevor die jetzige Rechtsgrundlage ausläuft“. Der FDP-Politiker betonte: „Wissenschaftliche Hinweise und Gründlichkeit sind bessere Ratgeber als Hektik und Aktionismus.“
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister ab diesem Mittwoch, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen.
Autor: © RND / Redaktion