Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag für rechtmäßig
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Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Form, für nicht verfassungswidrig. Diese urteilte heute der Bundesfinanzhof. So handele es sich beim Solidaritätszuschlag um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe, die nicht gegen das Grundgesetz verstoße, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Damit kann die Bundesregierung weiterhin jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen.
In dem Fall hatte ein Ehepaar aus Aschaffenburg geklagt und will mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli abschaffen. Ihre Klage beruf sich auf zwei Punkte. So solle der Solidaritätszuschlag die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch seit 2019 sei dieser Zweck entfallen. Zudem würde der Soli gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, weil nur noch eine Minderheit der Steuerzahler zur Abgabe verpflichte, sei jedoch die große Mehrheit nicht. So müssen seit 2019 nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Soli zahlen.
Das Gericht teilte mit das der Solidaritätszuschlag nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße. Den Klägern steht nun über eine Verfassungsbeschwerde trotzdem der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Dazu erklärt Mathias Middelberg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
"Der Bundesfinanzhof hat noch keine Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags erkannt. Trotzdem bleiben verfassungsrechtliche Zweifel, weil der Bundesfinanzhof auch klar gemacht hat, dass die Ergänzungsabgabe nur noch so lange zulässig sei, wie ein zusätzlicher Finanzbedarf des Bundes im Zusammenhang mit besonderen Aufwendungen wegen der Wiedervereinigung dargelegt werden kann.{
Die Kläger haben nun die Möglichkeit über eine Verfassungsbeschwerde die Frage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, welches dann eine endgültige Entscheidung in der Sache treffen wird. Angesichts der finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt wäre eine zeitnahe endgültige Entscheidung wichtig. Eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags durch die Ampel hätte den gerichtlichen "Reparaturbetrieb" vermeiden können. Leider hat sich die FDP aber nicht durchgesetzt."