Gebäudeenergiegesetz: Gesetzentwurf von der Bundesregierung veröffentlicht
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Bereits seit Wochen laufen die Debatten um das Gebäudeenergiegesetz und selbst in der Ampel-Koalition scheint es keine Einigkeit zum Gesetzentwurf zu geben. Die FDP konfrontiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, geführt vom Bundesminister Robert Habeck (B90/Grüne), mit einem 100 Fragekatalog und selbst die SPD redet von Nachbesserungsbedarf.
Statt diese Themen im Vorwege zu klären, sollen die Debatten im parlamentarischem Verfahren laufen. Das bedeutet, dass es seitens des Bundesministeriums ein Gesetzesentwurf gibt, der dann im Plenum beraten und in den folgenden Ausschusssitzungen debattiert werden soll. Ein Verfahren, dass standardisiert in allen Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet.
Vom Bundestag hieß es heute in "Heute im Bundestag":
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung leitet die Bundesregierung die Energiewende im Wärmebereich ein. Mit dem Gesetz (20/6875) soll „ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045“ gemacht werden.
Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland werde zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht, heißt es in dem Entwurf. Mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage werde dabei noch durch Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt.
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das vorliegende Gesetz verankert diese Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es sieht vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann und ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien.
Neben der Verankerung der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen im GEG sieht das Gesetz einige Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich vor, die schnell wirken und gewährleisten sollen, dass Heizenergie effizient genutzt wird. In einigen Sonder- und Härtefällen erhalten die verpflichteten Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe. Die betrifft insbesondere sogenannte Heizungshavarien, den geplanten, aber nicht unmittelbar möglichen Anschluss an ein Wärmenetz und den Austausch von Etagenheizungen und Einzelöfen. Bei Vorliegen einer sogenannten unbilligen Härte können im Einzelfall Ausnahmen von der Pflichterfüllung zugelassen werden, wie es grundsätzlich bei allen GEG-Vorgaben gilt. Die Härtefallregelung wird konkretisiert und ergänzt, unter anderem um die erwartbaren Preisentwicklungen im nationalen und europäischen Emissionshandel.
Die technologieoffene Wahl des Gebäudeeigentümers über den Einbau einer neuen Heizungsanlage kann mit hohen Kosten für den Betrieb der Anlage verbunden sein. Deshalb sollen Mieter vor einer Belastung mit den Mehrkosten geschützt werden.
Der Bitte des Bundesrats um eine gerechte Kostenverteilung hat die Bundesregierung laut Vorlage mit der Einlassung entsprochen, man werde im weiteren Verfahren weiterhin darauf achten und prüfen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer und einkommensarme Mieterinnen und Mieter vor Überforderungen geschützt werden.
Sonder- und Härtefällen
Der Gesetzesentwurf sieht Regelungen für Sonder- und Härtefälle vor. Bei Vorliegen einer sogenannten unbilligen Härte können im Einzelfall – weiterhin – auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörden Ausnahmen von der Pflichterfüllung zugelassen werden, wie es grundsätzlich bei allen GEG-Vorgaben gilt. Die Härtefallregelung wird konkretisiert und ergänzt, u.a. um die erwartbaren Preisentwicklungen im nationalen und europäischen Emissionshandel unter Berücksichtigung der Erreichung der Ziele des Gesetzes zu berücksichtigen. Wenig konkret wird das Gesetz aber, wenn es um die Umsetzung bei jenen Eigentümerinnen und Eigentümern geht, die zwar nicht von Sozialleistungen abhängig sind, aber aufgrund geringer Rentenbezüge und/oder des Alters keinen Kredit bekommen, um die Energiewende zu finanzieren.
Fazit
Mit dem Gesetz ist das Ziel zwar eindeutig, aber der Weg dahin, wird vom Gesetz wenig beschrieben, insbesondere um soziale Verwerfungen zu vermeiden, denn di Energiewende wird gerade für Immobilieneigentümerinnen und Eigentümer, eine Herausforderung. Die Debatte im Ausschuss und der daraus resultierende abschließende Gesetzesentwurf wird zeigen, ob alle noch offenen Punkte behandelt werden. Vermutlich wird es aber am Ende im Bundestag entschieden und wenn die Ampel-Koalition keine geschlossene Einigkeit erreicht, kann eine namentliche Abstimmung im Bundestag, das Gesetz zum scheitern verurteilen.
Kritik am Entwurf kam heute aus der FDP-Fraktion von Dijir-Sarrai, der darstellt, dass der aktuelle Entwurf des Gebäudeenergiegesetz, die Menschen wirtschaftlich und finanziell überfordert: "Wir hatten heute eine Sitzung des Parteipräsidiums. Wir haben wie immer über die aktuelle politische Lage gesprochen. Die Themen können Sie sich vorstellen: G7-Gipfel, Krieg in der Ukraine, Klima-Kleber, Wahlen in der Türkei und vor allem das Gebäudeenergiegesetz. Über dieses Thema haben wir intensiv gesprochen, weil uns das in dieser Sitzungswoche besonders intensiv beschäftigen wird. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass dieses Gesetz enorme Defizite hat. Dieses Gesetz ist ineffizient im Hinblick auf den Klimaschutz und verunsichert die Menschen in unserem Land. Planungssicherheit ist hier nicht gegeben. Dieses Gesetz überfordert die Menschen in unserem Land wirtschaftlich und finanziell. Hier findet eine Fokussierung allein auf die Wärmepumpe statt, die aus unserer Sicht nach wie vor falsch ist.
Sowohl bei den Koalitionsverhandlungen als auch im Koalitionsausschuss war uns das Thema Technologieoffenheit sehr wichtig. Die ist in der jetzigen Form nicht gegeben. Und wir stellen auch fest, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für dieses Gesetz derzeit im Land nicht gegeben ist. Entscheidend ist für uns nicht der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, sondern ob dieses Gesetz am Ende des Tages gut ist und funktioniert. Und wenn man sich anschaut, was jetzt auf dem Tisch liegt, dann ist das eine so große Baustelle, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass wir in dieser Sitzungswoche, geschweige denn vor der Sommerpause, ein Ergebnis erzielen können. Kosmetische Veränderungen werden nichts bringen. Es wird übrigens auch nicht funktionieren, dass man ein Gesetz macht, das schlecht ist, sich aber gleichzeitig hinstellt und sagt: Aber mit Geld, Subventionen oder Fördermittel wird man das irgendwie wieder geradebiegen. Oder wie einige sagen, mit dem Thema Mietrecht könne man das wieder reparieren. Nein, das sind alles kosmetische Operationen oder Reparaturmaßnahmen. Das wird so nicht funktionieren. Deswegen: Das Gesetz muss insgesamt verändert werden, und das ist nach wie vor unser Ziel. "
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung