Gebäudeenergiegesetz: Zeitplan kann nicht gehalten werden
- Lesezeit: 5 Minuten

Es ist das große Ziel den Zeitplan für das Gebäudeenergiegesetz einzuhalten und dazu bedarf es das parlamentarische Verfahren und müsste in dieser Woche in den Bundestag zur ersten Lesung. Daraus wird jedoch nichts, denn offensichtlich hat die FDP noch zu viele Bedenken.
Das Bild der geeinten Ampel-Koalition schein somit zu bröckeln und die Fortschrittskoalition ist mehr denn je gefährdet, denn weitere Verzögerungen bei dem Gesetzgebungsverfahren, gefährden auch den Startzeitpunkt des Gesetzes und schafft bei Bürgerinnen und Bürgern keine Sicherheit. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) appelliert an die Ampelkoalition, nicht vom ursprünglichen Zeitplan für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abzurücken. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter: „Produzierende Unternehmen, das Handwerk, der Wohnungsbau und die Bürgerinnen und Bürger brauchen jetzt Klarheit statt Blockade. Das bereits 2021 im Koalitionsvertrag festgelegte Gesetz kann im parlamentarischen Verfahren besser gemacht werden, darf aber nicht auf die lange Bank geschoben werden. Ein zügiges Inkrafttreten des GEG ist das Gebot der Stunde. Jede Verschiebung verlängert zudem den Run auf fossile Heizsysteme. Das wirkt nicht nur den Klimazielen entgegen, sondern konterkariert auch die Bemühungen der Erneuerbaren Branchen, jetzt saubere Technologien bereitzustellen. Die Industrie ist im Vertrauen auf die verabredete Zeitschiene für das Inkrafttreten des Gesetzes mit hohen Investitionen und der Einstellung vieler neuer Beschäftigter in Vorleistung gegangen, um den Hochlauf der Wärmewende vorzubereiten. Die Zeit der Stop-and-Go-Politik für Erneuerbare muss endlich ein Ende haben, sie hat in der Vergangenheit zu enormer Verunsicherung bis hin zur Deindustrialisierung am Standort geführt. Unter Einhaltung der geplanten Zeitschiene ist der Gesetzesentwurf jetzt im Bundestag nachzubessern, das betrifft insbesondere das Thema Wasserstoff-ready, das der BEE kritisch und als Verlängerungsoption für fossile Gaskessel wertet, sowie die faire Berücksichtigung aller Erneuerbarer Heizungstechnologien, die in der gesamten Breite für den Heizungswechsel genutzt werden sollten. Der BEE hat dazu zahlreiche detaillierte Vorschläge vorgelegt.”
Viele Haushalte stehen in der Tat vor dem Punkt, bei dem die Erneuerung der Heizung unbedingt notwendig ist. Sei es der Ausfall der Heizungsanlage, oder Mangel an Ersatzteilen. Aber Vorsicht, wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung bestellt, könnte auf den Kosten sitzen bleiben, wenn diese erst 2024 geliefert wird und bis dahin das Gesetz kommen sollte, würde die Heizung nicht mehr eingebaut werden dürfen und die Beschaffungskosten bleiben beim Endverbraucher.
Neben der Frage der Finanzierung, ist es daher wichtig zu wissen, was am Ende vom Gesetz geplant wird, wie Förderungen aussehen und welche Heizungsanlage am Ende auch zukunftsträchtig ist, denn es ist nicht einmal gesichert, dass eine H²O Heizungsanlage (Bio-Wasserstoff) überhaupt jemals mit Biowasserstoff betrieben werden kann, denn auch hierzu fehlt es bisher an Produktionsmöglichkeiten.
Ähnlich ist es bei der Wärmepumpe, die am Ende mit Strom versorgt werden muss. Strom der irgendwo herkommen muss und die FDP befürchtet, dass mit zunehmender E-Mobilität, die Stromnetze nicht ausreichen werden, um den Bedarf an Strom decken zu können.
Britta Haßelmann Fraktionsvorsitzende vom Bündnis90/Die Grünen: "Das Gebäudeenergiegesetz wird diese Woche nicht im Parlament beraten. Das ist mehr als bedauerlich. Es hat für die Aufsetzung auf die Tagesordnung keine Verständigung mit der FDP gegeben. Damit kann der vereinbarte Zeitplan, den wir gemeinsam, SPD, FDP und Grüne, vereinbart haben, nicht eingehalten werden aufgrund dieser Entscheidung der FDP. Die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und auch die Arbeitsfähigkeit unserer Ampel nimmt damit Schaden, denn Vereinbarungen trifft man mit drei Partnerinnen und Partnern, um sich daran zu halten.
Mir und vielen von uns ist die FDP in der Vergangenheit sicher immer bekannt als ehrlicher Kaufmann. Das gilt jetzt offenbar für Christian Lindner nicht mehr, denn im Kabinett und mit dem Kanzler ist dieser Zeitplan für die Beratung des so wichtigen Gebäudeenergiegesetzes von ihm vereinbart worden. Und die Unzuverlässigkeit an dieser Stelle erstaunt schon. Ich weiß, dass nicht nur uns, Bündnis 90/Die Grünen, sondern auch der SPD und auch dem Bundeskanzler Olaf Scholz das Eintreten in das Gesetzgebungsverfahren besonders wichtig ist, denn wir wissen, der Bereich der Gebäudeenergie muss unbedingt seinen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise, zur CO2-Einsparung bringen. Es ist unsere Aufgabe, als Parlamentarier*innen Gesetzgebungsverfahren im Parlament durchzuführen und dort Gesetzentwürfe, die aus dem Kabinett kommen, auch zu beraten. Und deshalb ist es umso unverständlicher, dass wir jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht einsteigen können in die erste Lesung dieses Gesetzentwurfes. Denn schließlich war auch schon eine Anhörung der Sachverständigen gemeinsam vereinbart, die wir natürlich zurate ziehen wollen im zuständigen Fachausschuss.
Diese Unzuverlässigkeit an der Stelle hat die FDP zu verantworten. Und ich erwarte, dass die FDP ihre Blockadehaltung jetzt beendet, denn wir haben uns gemeinsam in einem Arbeitsvorhaben auch auf viele weitere Projekte im letzten Koalitionsausschuss verständigt. Und deshalb bedauere ich, dass jetzt auch das aus unserer Sicht wichtige Planungsbeschleunigungsgesetz für den gesamten Verkehrsbereich nicht auf den Weg gebracht werden kann."
Also klar ist: Das Gesetzgebungsverfahren für das Gebäudeenergiegesetz muss in der nächsten Woche auf die Tagesordnung, damit Wirtschaft und Handwerk Planungssicherheit und Bürgerinnen und Bürger Verlässlichkeit der Ampel erleben, denn dieser Gesetzentwurf muss so schnell wie möglich beraten und dann auch in zweiter, dritter Lesung entschieden werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung