Heizungsgesetz – Die versteckten Fallen
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Die gestrige Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war nicht nur hitzig, sondern wieder irreführend. Einige Äußerungen erinnerten an eine Debatte auf einem Jahrmarkt, die sich das Ziel gesetzt hat, möglichst viel Verwirrung zu schaffen, Hauptsachen das Gesetz scheitert.
Geschehen ist das Gegenteil, denn das Gesetz ist eben nicht gescheitert, sogar technologieoffen und zwingt niemanden seine Heizung ab dem 1.1.2023 austauschen zu müssen. Die Debatte um die Technologieoffenheit ist in gewisser Betrachtungsweise überflüssig und dennoch notwendig, denn wohl niemand glaubt, dass die Gasversorger jetzt einen Riesen Bautrupp durch Deutschland schicken, alle Gasleitungen austauschen, damit diese dann auch für Wasserstoff tauglich sind, also eine H² ready- Heizung auch betrieben werden kann.
Alternative, das Fernwärmenetz, wenn dann überhaupt verfügbar, oder vom Netzbetreiber der Ausbau geplant, denn auch dieser muss am Ende auf wirtschaftliche Aspekte achten, damit sich das Verlegen der Fernwärmeleitung finanziell für den Betreiber lohnt. Selbst wenn sich das Verlegen lohnt, der Zeithorizont steht damit noch nicht fest.
Alles nicht schlimm, doch ganz so einfach ist das nicht. Es gibt eben doch nicht nur die eine Heizung, sondern der Mix ist in Deutschland groß und eine besondere Gruppe an Eigentümerinnen und Eigentümern, die stehen vor ganz großen Herausforderungen, die in der gestrigen Bundestagsdebatte schlicht übersehen und selbst von den Kritikern, nicht beleuchtet wurde.
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