Bundestag hat über das Krankenhaus-Transparenzgesetz beraten
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Der Bundestag hat heute, am Donnerstag, dem 20 September 2023, erstmals über den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf "zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz" (Krankenhaustransparenzgesetz) beraten. Drucksache: (20/8408) Der Entwurf und der Antrag wurden an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte in seiner Rede, dass gestern bundesweit für den Erhalt der Krankenhäuser gestreikt wurde. Er machte deutlich, dass die Befürchtung einer kalten Strukturbereinigung unbegründet ist und nicht eintreten wird.
In seiner Erklärung hob der Bundesgesundheitsminister hervor, dass der Bund während der Pandemie die Krankenhäuser mit 21 Milliarden Euro unterstützte. Ebenso wurden während der Energiekrise zusätzliche 6 Milliarden Euro für Energie und Inflationshilfen für die Krankenhäuser bereitgestellt, und weitere 2,5 Milliarden Euro werden folgen. Minister Lauterbach betonte, dass der Bund auch Maßnahmen zur Beschleunigung der Bezahlung der Pflegekräfte ermöglichen wird und dass der Landesbasisfallwert angepasst wird. Er wies darauf hin, dass der Bund stets seinen Verpflichtungen nachgekommen sei.
Lauterbach betonte, dass die Länder in den letzten zehn Jahren Investitionskosten in Höhe von 30 Milliarden Euro für die Krankenhäuser nicht bezahlt hätten. Er machte deutlich, dass es ungerecht sei, wenn die Länder nun den Bund für die finanzielle Situation verantwortlich machten. Der Bund habe die Krankenhäuser nie im Stich gelassen.
Der Minister kündigte außerdem an, dass in Zukunft eine umfassende Reform erfolgen wird, auf die ganz Deutschland wartet. Er kritisierte jedoch, dass die Länder ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden seien und betonte, dass es nicht nur um Geld, sondern auch um die Patienten gehe.
Im nächsten Jahr werden voraussichtlich 17 Millionen Menschen stationär in Krankenhäusern behandelt, darunter 1,5 Millionen mit Krebserkrankungen. Lauterbach machte darauf aufmerksam, dass für diese Patienten die Wahl der richtigen Klinik eine entscheidende Frage sein wird. Insbesondere Mütter, die ihre Kinder mit akuter lymphatischer Leukämie in die Klinik begleiten, stehen vor dieser wichtigen Entscheidung. Der Minister betonte, dass die Menschen derzeit bei diesen entscheidenden Fragen alleine gelassen werden und dass dies nicht akzeptabel sei.
Er unterstrich die Verpflichtung, den Menschen zu helfen, die vor der wichtigen Frage stehen, wo sie am besten für ihre Erkrankung oder die ihres Kindes versorgt werden können. Dieses Gesetz sei dringend erforderlich, da die Transparenz längst überfällig sei. Minister Lauterbach erhielt Applaus im Plenum für seine Aussagen.
Infolgedessen plant man, Informationen darüber zu veröffentlichen, wie viele Fachärzte auf den Stationen tätig sind, wie viele Pflegekräfte zur Verfügung stehen, welche Komplikationsraten auftreten und welche Erfahrung die Stationen mit bestimmten medizinischen Eingriffen haben. Diese Informationen sind eine notwendige Auskunft, die wir schuldig sind, betonte Lauterbach.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die pauschalen Attacken von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach heute im Bundestag auf die Länder im Zusammenhang mit der Investitionskostenförderung für die Krankenhäuser scharf zurückgewiesen. Holetschek betonte am Donnerstag in München: „Lauterbach versucht ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver angesichts der breiten Kritik an seinen Plänen zur Krankenhausreform. Dabei verschweigt der Bundesgesundheitsminister, dass Bayern ein starker Partner der Krankenhäuser ist. Seit 2018 unterstützen wir die Krankenhäuser bei ihren Investitionen mit rund 643 Millionen Euro pro Jahr. Künftig wollen wir wegen der gestiegenen Investitionskosten den Betrag in Abstimmung mit den kommunalen Finanzpartnern sogar auf eine Milliarde Euro ausweiten.“
Holetschek bekräftigte: „Lauterbach führt die Menschen bewusst in die Irre, wenn er behauptet, der Grund für die aktuellen Finanzprobleme nahezu aller Kliniken in Deutschland seien die Investitionskosten. Der Knackpunkt sind vielmehr die inflationsbedingt massiv gestiegenen laufenden Betriebskosten, die bisher nicht refinanziert werden - und da steht alleine der Bund in der Pflicht, diese Schere zu schließen und endlich für geordnete Verhältnisse zu sorgen.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Geplant ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit künftig im Interesse der Transparenz regelmäßig aktualisierte Informationen zur Verfügung stellt, um Patientinnen und Patienten über das Leistungsangebot und die Qualität der stationären Versorgung in Deutschland zu informieren. Dazu werden die Krankenhäuser verschiedenen Versorgungsstufen (Level) zugeordnet, und die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte wird transparent dargestellt.
Diese Versorgungsstufen umfassen Level 1 bis 3 sowie spezielle Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i). Krankenhäuser mit Level 3 sollen eine umfassende Versorgung von Patienten sicherstellen, wobei der Level 3U speziell für Hochschulkliniken vorgesehen ist. Level-2-Krankenhäuser sollen eine erweiterte Versorgung bieten, während Level-1n-Krankenhäuser die Basisversorgung einschließlich der Notfallmedizin gewährleisten können.
Durch diese Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich angemessen über die Leistungen und die Qualität der Krankenhäuser in ihrer Region zu informieren. Dies ermöglicht ihnen, fundierte Entscheidungen zur Auswahl ihrer medizinischen Versorgung zu treffen und sich für qualitativ hochwertige Behandlungsoptionen zu entscheiden.
Transparenzverzeichnis soll Motivation steigern
Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass ein solches Transparenzverzeichnis die intrinsische Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern stärkt, kontinuierliche Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und die Prozesse im Bereich der Versorgung zu optimieren. Es wird betont, dass die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Bundesländer und die Vergütung der Krankenhäuser hat.
Die Benennung der Leistungsgruppen würde ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung im Transparenzverzeichnis erfolgen. Die Definition und Gestaltung der Leistungsgruppen bleibt der Krankenhausreform vorbehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das in den Eckpunkten vereinbarte Verfahren zur erstmaligen Definition und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen beibehalten wird.