Wohlfahrtsverbände wenden sich gegen verschärfte Flüchtlingspolitik
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben die Teilnehmer der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz vor einer Verschärfung der Flüchtlingspolitik gewarnt. Das ergibt sich aus einem Brief des Hauptgeschäftsführers des Paritätischen Wohlfahrtverbandes, Ulrich Schneider, und der AWO-Vorständin Claudia Mandrysch, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und an die Teilnehmer adressiert ist. Die hohe Zahl an Schutzsuchenden in Deutschland habe Bund, Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen gestellt und „zu einer deutlichen Verschärfung des asyl- und migrationspolitischen Diskurses geführt“, heißt es darin. „Diese Verschärfung schlägt sich nun auch in Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sowie den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz nieder.“
Schneider und Mandrysch schreiben, durch „den Fokus auf Abschiebung und Abschreckung droht eher eine Gefährdung denn eine Sicherung des sozialen Friedens. Einer Stigmatisierung Geflüchteter und als ‚ausländisch‘ wahrgenommener Mitbürgerinnen und Mitbürger würde Vorschub geleistet. Ausbleibende Effekte der vorgeschlagenen Maßnahmen könnten zu Frustration und einem steigenden Vertrauensverlust in die staatliche Handlungsfähigkeit führen, was sich wiederum negativ auf die Aufnahmebereitschaft auswirken würde.“
Die Verbände beklagen die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Erleichterung von Abschiebungen. „Zum einen bedeuten diese Maßnahmen teils erhebliche grundrechtliche Eingriffe, unter anderem bei der Ausweitung von Haft oder erweiterten Durchsuchungsbefugnissen. Zum anderen führen sie potenziell zu Retraumatisierungen und einem Leben in beständiger Angst, Misstrauen und Unsicherheit, auch bei Menschen, die Schutz erhalten und in Deutschland bleiben werden.“
Schließlich wenden sich Schneider und Mandrysch in dem Schreiben gegen den Einsatz von Bezahlkarten „zur Abschreckung und Einschränkung von Leistungsbezieherinnen und -Bezieher“. Diese dürften, so ist darin zu lesen, den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen jedenfalls nicht einschränken.