Pressefreiheit - Grenzen und Folgen auch in Deutschland - Nicht jede Berichtserstattung ist gewünscht
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Der Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Artikel zur Presse- und Meinungsfreiheit, zeigt aber schon in der Formulierung die Grenzen der Presse- und Meinungsfreiheit, die selbst in Deutschland nicht unendlich ist.
Regularien resultierend aus Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht sind für jeden verständlich. Bedeutet somit, dass bspw. in der Wohnung, dem Haus oder Geschäftsräumen ein geschützter Raum besteht, aus dem nicht einfach berichtet werden darf. Im Urheberrecht ist es ähnlich, denn nur weil jemand ein Bild publiziert hat, darf ein anderes Medium dieses nicht übernehmen, auch dann nicht, wenn die Quellenangabe korrekt ist, es sich "nur" um Screenshots von Webseiten, Zeitungen oder Filmmaterial handelt. Diese Grenzen sind verständlich und nachvollziehbar.
Eine weitere Grenze gibt das Grundgesetz ebenfalls vor, denn "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Hier ist die klare Einschränkung "öffentliche Quelle" gegeben, also die Grenze wird hier klar gezogen, was nicht öffentlich ist, könnte seine inhaltliche Einschränkung genau dort finden, wo die Legalität der Informationsbeschaffung hinterfragt werden kann.
Investigativ Recherchen, finden dabei ebenfalls Grenzen. Gerade der Quellenschutz, als hohes Gut und verpflichtend, strafrechtlich sogar geschützt, ermöglicht es Medien Recherchen durchzuführen, ohne dass die Quelle der Recherchen bekanntgegeben wird. Damit sollen Informationsgeber geschützt werden. Doch selbst hier gilt es darauf zu achten, wie Rechercheergebnisse veröffentlicht werden und durchaus auch abzuwägen, ab wann Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder ob öffentliches Interesse überlagert. Selbst Namensnennungen, wie sie immer wieder zu lesen sind, können dann problematisch werden, wenn die Zustimmung fehlt.
In einem aktuellen Fall zeigt der §353d des Strafgesetzbuch, wo Grenzen sind. Wie "Frag den Staat" mitteilte, droht aktuell dem Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott, ein Verfahren. Der Vorwurf laut "Frag den Staat": 'weil er im August letzten Jahres die Gerichtsbeschlüsse zu den Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Abhörmaßnahmen gegen Mitglieder der “Letzten Generation” veröffentlichte.'
Der aus dem Kaiserreich stammende Paragraph 353d des Strafgesetzbuchs (StGB) verbietet eine Publikation aus Gerichtsverhandlungen im Wortlaut "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist". Auch hier fällt der Begriff "öffentlich" auf, so wie auch im Grundgesetz bereits dargestellt.
Gründe für derartiges Vorgehen können vielfältig sein, geht es oft um Schutz von Opfern oder Verfahrensbeteiligten, aber auch darum mögliche Ermittlungen dadurch nicht zu behindern, im dem Ermittlungswissen an Täterinnen oder Tätern weitergegeben wird.
In dem Zusammenhang ist der Wikileaks-Gründer Julian Assange schon jahrelang in den Medien, denn diese publizierten Dokumente, die von Misshandlungen durch die US-Armee berichtet haben sollen, Dokumente die als "geheim" eingestuft sind und doch über Wiki-Leaks publiziert wurde, sind aktuell der Anlass, warum die USA die Auslieferung von Julian Assange, der sich momentan in London aufhält, wo womöglich die letzte Anhörung zur Auslieferung von Julian Assange an die USA stattfindet. Begleitet wird das Verfahren wieder durch viele Proteste, denn in den USA könnte Assange eine lange Gefängnisstrafe drohen. Die Anhänger von Assange sehen in dem Vorgehen gegen Assange, eine Einschränkung der Pressefreiheit.
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Konstantin von Notz (Grüne) betonte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), angesichts der laufenden Anhörung in London: "„Der Fall Assange erfährt zurecht seit Jahren hohe öffentliche Aufmerksamkeit. Sowohl die Außenministerin als auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung haben wiederholt gegenüber unseren Partnern in Großbritannien und den USA deutlich gemacht, dass wir ein anderes Rechtsverständnis als die USA haben, was die Bedeutung der Pressefreiheit in diesem konkreten Fall angeht.“ (wir berichteten: Konstantin von Notz (Grüne) fordert Rechtsstaatlichkeit in Assange-Auslieferungsanhörung)
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung