Bundesregierung mauert bei Auskunft über Barrierefreiheit an Bahnhöfen
- Lesezeit: 3 Minuten
Sören Pellmann, MdB (Die Linke), hat die Bundesregierung scharf kritisiert, weil sie ihm trotz mehrfacher Nachfragen keine genauen Zahlen über die weitreichende Barrierefreiheit an Bahnhöfen und Bahnsteigen in Deutschland mitgeteilt hat. Er fordert die Bundesregierung auf, umgehend und vollständig die Zahl der barrierefreien Bahnhöfe und Bahnsteige in Deutschland zu nennen und die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
Pellmann hatte die Bundesregierung im Rahmen seiner schriftlichen Frage gefragt, wie viele der Bahnhöfe und Bahnsteige die Kriterien zur weitreichenden Barrierefreiheit der Bahnsteige erfüllen. Die Bundesregierung hat jedoch nur auf eine Anlage verwiesen, die sie ihm bereits in die Antwort auf die vorherige schriftliche Frage geschickt hatte - die aber keine Gesamtzahl enthält, sondern nur die Zahlen für einzelne Merkmale wie Rampen, Aufzüge oder Blindenleitsysteme. Sie hat behauptet, dass eine detailliertere Darstellung je Bahnhof den tatsächlichen Stand der Barrierefreiheit nicht angemessen wiedergeben würde.
Pellmann hält diese Antwort für unzureichend und ausweichend. "Das ist eine Nicht-Antwort und eine Ausrede, die darauf hindeutet, dass die Bundesregierung die Realität verschleiern will. Die Bundesregierung missachtet das parlamentarische Fragerecht und ignoriert die Belange von Menschen mit Behinderungen."
Pellmann weiter: "Ich fordere die Bundesregierung auf, umgehend und vollständig die Zahl der barrierefreien Bahnhöfe und Bahnsteige in Deutschland zu nennen. Barrierefreie Mobilität ist ein Menschenrecht, das für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist."
Pellmann kündigt an, dass er weiterhin Druck auf die Bundesregierung ausüben wird, bis er eine zufriedenstellende Antwort erhält. Er verweist auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland 2009 ratifiziert hat und die in Verbindung mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr vorsieht.