Beratung über Gesetzesentwurf zur Änderung der Wahlgesetze
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CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze ( 19/9228 ) vorgelegt, der am Donnerstag, 11. April 2019, 45 Minuten lang in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Gegenstand der Gesetzesänderungen ist die Neuregelung sogenannter Wahlrechtsausschlüsse, nachdem das Bundesverfassungsgericht Regelungen im Bundeswahlgesetz dazu in einem am 21. Februar 2019 veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 2 BvC 62 / 14) für verfassungswidrig erklärt hatte.
Quelle: Deutscher Bundestag