Tagespflegeeinrichtungen in Hamburg öffnen wieder
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In Hamburg stehen die Tagespflegeangebote unter besonderen Voraussetzungen mit verbindlicher Testung und Hygienekonzept wieder für die Pflegebedürftigen bereit. Dazu teilt die Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard mit: „Die Öffnung der Tagespflege ist ein wichtiger Baustein für die pflegerische Versorgung der Tagesgäste. Sie ist darüber hinaus aber auch ein wichtiger Beitrag zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Ich bin deswegen sehr froh, dass wir diesen Schritt nun gehen können.“
Seit der Verbreitung von Covid-19 auch in Hamburg müssen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden – in besonderem Maße gilt das für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen gehören. Seit März konnte nur ein eingeschränktes Angebot zur Verfügung stehen. Aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Hamburg können die Tagespflegeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen am 01.09.2020 wieder öffnen. Damit es durch die Öffnung der Tagespflegeeinrichtungen und das Zusammentreffen verschiedener Personen aber nicht zu einem Ausbruchsgeschehen kommt, sind neben den allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen folgende Regeln einzuhalten:
- Tagespflegegäste, externe Personen und Personal werden 1 x wöchentlich auf das SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) verpflichtend getestet.
- Das Betreten der Einrichtungen ist nur erlaubt für Personen, die ihres Wissens keinen Kontakt mit COVID-19-Erkrankten gehabt haben, selbst nicht positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, nicht innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet nach § 35 Absatz 4 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO zurückkehrt sind sowie aktuell keine Symptome einer akuten Atemwegserkrankung haben.
Der Bedarf an Pflege und Betreuung soll in den Tagespflegeeinrichtungen wieder im vollen Umfang gedeckt werden können, soweit nicht notwendige Hygienemaßnahmen und allgemeine Abstandsregelungen die bestehenden Kapazitäten in einzelnen Einrichtungen reduzieren.
Informationen zur Tagespflege in Hamburg
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche aus der Pflegeversicherung erfolgt. In Hamburg gibt es 47 Tagespflegeeinrichtungen mit 1.013 Plätzen, die vor den Corona-Einschränkungen von durchschnittlich rund 2.200 Tagespflegegästen besucht wurden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung