Mögliche Neuregelung zur Sterbehilfe
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Die Bundesregierung strebt nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Sterbehilfe eine gesetzliche Neuregelung an. In Reaktion auf die Gerichtsentscheidung vom 26. Februar 2020 habe der Bundesgesundheitsminister Experten angeschrieben, um ihre Stellungnahme in einen politischen Meinungsbildungsprozess für eine mögliche Neuregelung der Suizidhilfe einbeziehen zu können, heißt es in der Antwort Drucksache: 19/22407 der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage -Drucksache: 19/21973 der FDP-Fraktion.
Auch die Bundesärztekammer und die Ärztekammern berieten über das in der Musterberufsordnung verankerte Verbot der ärztlichen Suizidhilfe. Dies sei Ausdruck eines dynamischen Meinungsbildungsprozesses zu einem gesellschaftlich und ethisch sensiblen Thema, heißt es in der Antwort weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze den Menschen in seinem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Die Richter erklärten den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig.
Gegen das Grundgesetz verstoße das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. So würde das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, den einzelnen Menschen in seinem Recht verletzen auf selbstbestimmtes Sterben. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte am 26. Februar in Karlsruhe: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“
Die Aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten. Sterbehilfe-Vereine lassen sich hier für bezahlen. So bleibt die Aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten, die Tötung auf Verlangen. In Deutschland hatten Professionelle Sterbehelfer ihre Aktivitäten seit dem Verbot eingestellt, jedoch in Karlsruhe dagegen geklagt, wie viele schwerkranke Menschen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung