Barrierefreiheit an Hochschulen in Deutschland
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Zur Barrierefreiheit an Hochschulen in Deutschland stellt die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage. Drucksache: 19/25086 Die Fraktion möchte wissen, wie viele Studierende mit einer anerkannten Behinderung oder einer Schwerbehinderung nach Kenntnis der Bundesregierung an Universitäten oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eingeschrieben sind und wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Studierenden mit einer anerkannten Behinderung oder einer Schwerbehinderung seit 2010 entwickelt hat.
In der Drucksache 19/25086 heißt es:
Studierende mit Behinderung stehen vor größeren Herausforderungen als nichtbehinderte Studierende, um ein Studium aufzunehmen und es erfolgreich abzuschließen. Teilhabe und das Recht auf Zugang zu Wissen und Bildung bedeutet neben der Schulbildung und Berufsausbildung auch die Hochschulbildung. Ein barrierefreier Zugang bedeutet barrierefreie Bauten und Technik sowie inklusiv geprägte Beratungsangebote. Inklusion ist eine Haltung, die sich auch an Hochschulen manifestieren sollte. Sowohl Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes als auch die UNBehindertenrechtskonvention stellen dafür den rechtlichen Rahmen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen, seien es Studierende oder Mitarbeitende, sollten in die besondere Struktur des Lehrbetriebes an den an Universitäten oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen (HAW/FH) einbezogen werden.
Weiter teilt die Bundesregierung mit:
Die Abgeordneten betonten, dass Studierende mit Behinderung vor größeren Herausforderungen als nichtbehinderte Studierende stehen, um ein Studium aufzunehmen und es erfolgreich abzuschließen. Teilhabe und das Recht auf Zugang zu Wissen und Bildung beinhalte neben der Schulbildung und Berufsausbildung auch die Möglichkeit zu einer Hochschulbildung und einem barrierefreien Zugang zu Bauten und Technik sowie inklusiv geprägten Beratungsangebote.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag