Fixierung nur mit richterlicher Genehmigung
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Die Fixierung von Psychiatriepatienten ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit strengen Auflagen verbunden. So ist eine solche "Zwangsruhigstellung", insofern diese länger als 30 Minuten andauert, nur noch mit einer richterlichen Genehmigung zulässig. Eine reine ärztliche Anordnung ist somit nicht mehr ausreichend. Die Länder haben jetzt den Auftrag, ihre Gesetze binnen eines Jahres anzupassen. Geklagt hatten zwei Patienten. Einer aus Baden-Württemberg und ein anderer Patient aus München.