Grünen-Fraktionschefin begrüßt Urteil zur Wahlrechtsreform
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Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform. Es herrsche "jetzt Klarheit darüber unter welchen Bedingungen der nächste Bundestag gewählt werden kann."
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition sei in ihrem Kern verfassungskonform und der kommende Bundestag werde deutlich verkleinert, "berechenbar und verlässlich für alle Bürgerinnen und Bürger". Weiter erklärt Haßelmann bei phoenix, dass die Grundmandatsklausel nach dem Urteil nun bestehen bleiben müsse, einer möglichen Absenkung auf eine Drei-Prozent-Hürde erteilt sie eine Absage.
Andrea Lindholz, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärt, man sei "sehr froh, dass der Wahlrechtsmanipulationsversuch der Ampel heute krachend gescheitert ist." Weiter äußert sie bei phoenix zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Sie ist juristisch zulässig, das haben sie begründet.
Aber ich halte sie - und das habe ich immer so gesehen, das sehe ich auch jetzt so - ich halte sie für demokratiegefährdend." Um das gewünschte Ziel einer Verkleinerung des Bundestages zu erreichen hätte es gereicht, die Zahl der Ausgleichs- und Überhangsmandate zu verringern. Daher glaubt Lindholz, dass man "nochmal ans Wahlrecht dran" müsse.