Bundesrat berät über Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Kriminalitätsbekämpfung
- Lesezeit: 3 Minuten
Heute hat der Bundesrat den Gesetzentwurf aus Hessen zur Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität behandelt.
Bekämpfung von Kinderpornografie
Der Entwurf sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen und Port-Nummern speichern, was im Einklang mit den europäischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen soll. Die Speicherung ist auf einen Zeitraum von einem Monat beschränkt und dient ausschließlich der Verfolgung schwerer Straftaten. Insbesondere im Zusammenhang mit Kinderpornografie wird darauf hingewiesen, dass die IP-Adresse oft der erste und in vielen Fällen auch der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen ist. Ohne eine verbindliche Mindestspeicherung könnte die Aufklärung solcher Delikte vom Zufall abhängen, nämlich davon, welchen Internetdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter bereit ist, die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung zu speichern.
Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs
Die bestehenden Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind seit Jahren außer Kraft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sowie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben festgestellt, dass diese Regelungen dem Unionsrecht widersprechen. Laut der EuGH-Rechtsprechung sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur weniger eingriffsintensive Maßnahmen zulässig. Dazu zählt unter anderem die Speicherung von Daten aufgrund einer behördlichen Anordnung bei konkretem Verdacht („Quick Freeze“) sowie eine allgemeine und ununterscheidbare Speicherung für einen auf das absolute Minimum begrenzten Zeitraum.
Speicherung für einen Monat
Die vorgeschlagene Speicherung für einen Monat stellt, im Vergleich zu früheren Fristen von zehn Wochen oder sechs Monaten, einen minimalen Zeitraum dar, der mit den europäischen Rechtsvorschriften konform ist. Darüber hinaus wird das „Quick Freeze“-Verfahren von der überwiegenden Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient angesehen, was die Gesetzesbegründung unterstreicht.