Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
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Der Bundesrat hat heute eine Änderung des Wohnungseigentumsrechts beschlossen, die Erleichterungen für die Installation von Steckersolaranlagen sowie die Durchführung virtueller Eigentümerversammlungen vorsieht.
Erleichterte Installation von Steckersolaranlagen
Mit der neuen Regelung zählen Steckersolaranlagen, auch als Balkonkraftwerke bekannt, nun zu den privilegierten Vorhaben. Eigentümergemeinschaften können den Einbau solcher Anlagen zur Stromerzeugung künftig nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Dies soll die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern und die Stromerzeugung in Wohnanlagen fördern.
Virtuelle Eigentümerversammlungen
Darüber hinaus dürfen Eigentümerversammlungen künftig auch rein online stattfinden, wenn dies von drei Vierteln der Eigentümer beschlossen wird. Diese Maßnahme soll Zeit und Reisekosten sparen und die Organisation von Versammlungen vereinfachen.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann jetzt ausgefertigt und bekannt gegeben werden und tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.