Heizungsgesetz: Rückabwicklung wäre ein großer Fehler
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Das Heizungsgesetz, auch als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, hat in der Vergangenheit für viel Verunsicherung geführt. Die Klimaziele müssen irgendwie erreicht werden, was oft zu Lasten der Eigenheimbesitzer geht. So lautet häufig der Vorwurf.
Allerdings bleibt die Frage nach alternativen zum Heizungsgesetz, denn geht die Heizung kaputt oder wird zum Sanierungsfall, ist meist sowieso eine neue Heizung erforderlich. Diese dann "klimaneutral" zu betreiben, ist sicherlich sinnvoll. Welche Technologie dabei zum Einsatz kommt, ist häufig von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.
Ob eine Luftwärmepumpe sinnvoll ist, die im Winter ohnehin die meiste Wärmeenergie durch Strom erzeugen muss, oder eine Erdwärmepumpe, die im Durchschnitt aus 1 kW Strom 5 kW Wärme erzeugen kann, ist eine der Wahlentscheidungen, vor denen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer stehen. Wasserstoff als Gasersatz wird wohl mittelfristig eher keine Technologie sein, auf die man hoffen kann.
Die Union möchte das Heizungsgesetz, sobald diese wieder in Regierungsverantwortung kommt, am liebsten wieder zurück abwickeln. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) reagierte der VKU (Verbandes kommunaler Unternehmen):
Die kommunalen Versorger in Deutschland rechnen im Falle einer Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes der Ampel nach der Bundestagswahl mit einer finanziellen Überforderung vieler Verbraucher beim Heizen. "Das Gebäudeenergiegesetz hat nicht dazu geführt, dass in den Stadtwerken die Sektkorken knallten", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Aber zu sagen, wir machen eine Rückabwicklung und regeln alles nur noch über den CO2-Preis, das halten wir für falsch." Kunden würden dadurch "mit drastischen Preisspitzen und stetiger Verteuerung" alleine gelassen. "Viele werden sich darauf nicht einstellen können, müssten die Rechnungen aber trotzdem bezahlen", so Liebing.
Der VKU-Chef reagierte damit auf die Ankündigung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, die Union werde nach einem Wahlsieg "das Heizungsgesetz der Ampel stoppen und den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen über den CO2-Preis regulieren".
"Die kommunale Wirtschaft will mehr Spielraum, um die Ziele zu erreichen. Aber natürlich braucht es auch verlässliche Leitplanken, die über Regierungswechsel hinweg Bestand haben", sagte Liebing der NOZ weiter. In den kommenden Jahrzehnten seien bei der Energie Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur nötig. "Ein politisches Hü und Hott bei den Rahmenbedingungen wäre dafür Gift", so Liebing.
Eine andere Technlologie ist die Fernwärme. Eine Option die aber aktuell nur jenen zugute kommt, die auch einen entsprechenden Anschluss in der Nähe ihrer Immobilie haben. Ob am Ende wirklci halle potentiellen Kunden angeschlossen werden können, ist nicht nur eine Frage der Energieplanungen einzelner Bundesländer und Kommunen, sondern wird sich auch stark danach richten, ob und in welcher Geschwindigkeit die Fernwermenetze erweitert werden können.
Allerdings könnte es auch hier Zurückhaltung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern geben, denn wie sich die Preise bei der Fernwärme entwickeln, ist bisher nicht absehbar, denn auch die Erweiterung der Netze und Umrüstung der Fernwärmeerzeugung auf erneuerbare Energien, wird es nicht zum Nulltarif geben und am Ende finanzieren das immer die Verbraucher.
Wie die "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtet, haben die kommunalen Versorgungsunternehmen angesichts von Medienberichten über steigende Fernwärmepreise vor einem Einbruch der Nachfrage gewarnt. "Es stimmt nicht, dass Fernwärme unterm Strich generell teurer ist als andere Formen des Heizens", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Das seien "Fake News", die gezielt verbreitet würden. 2023 habe die Diskussion über das Heizungsgesetz den Absatz an Wärmepumpen einbrechen lassen. "Wir fürchten, dass die aktuelle Negativ-Kampagne nun ein ähnliches Unheil mit der Fernwärme anrichten könnte. Das wäre ein herber Rückschlag für die Wärmewende."
Hintergrund sind aktuelle Medienberichte, wonach die monatlichen Abschläge für Fernwärme zuletzt vielerorts gestiegen sind, anders als die Preise für Strom und Gas.
VKU-Chef Liebing sagte der NOZ, Bezieher von Fernwärme hätten weniger von den Entlastungen der Ampel-Regierung profitiert als andere Verbraucher. "Ein Teil der Fernwärmepreise wird mit einem Zeitverzug von einem bis zwei Jahren gebildet. Sie sind also - anders als die Preise für Gas und Strom - erst dann angestiegen, als die Energiepreis-Bremsen der Ampelregierung schon wieder ausgelaufen waren", so Liebing. Bezieher von Fernwärme hätten daher eigentlich ein Jahr später entlastet werden müssen. "Fernwärme-Kunden sind sozusagen durchs Raster gefallen."
Insbesondere die Grünen sind seit langem im Kreuzfeuer vieler Kritikerinnen und Kritiker zu dem Thema. Dabei ist das nicht ganz richtig, denn nach dem Europäischen Klimagesetz müssen die EU-Länder die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % senken und die EU soll bis 2050 sogar klimaneutral sein. Klimaneutralität bedeutet dabei, dass nur so viele Treibhausgase in die Atmosphäre freigesetzt werden, wie die Natur absorbieren kann.
Am Ende steht eine Herausforderung, die uns alle betreffen wird, und das wird sich vermutlich nicht ändern, selbst wenn der Klimawandel geleugnet wird. Warum man sich allerdings erst jetzt mit den Zielen befasst, die Problematik nicht viel früher angegangen ist, dass bleibt wohl das Geheimnis derer, die Umweltveränderungen, insbesondere in der Natur, nicht sehen wollten.
Vielleicht ergibt sich aus dem Heizungsgesetz auch eine Chance denn, so berichtete das DIW bereits 2021, fossile Energieträger werden in Deutschland laut IWF, bezogen auf die Wirtschaftsleistung , mit 1,9 Prozent subventioniert. Das entspricht etwa 70 Milliarden Euro pro Jahr. Steuergelder die sicherlich wo anders dringender benötigt werden.
Autor: kk mit Quellen NOZ/OTS und EU-Rat / © EU-Schwerbehinderung