Ampel-Parteien: Menschen mit Behinderung bei Triage-Beratungen selbst nicht beteiligt?
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„Während FDP und Bündnis 90/Die Grünen in der Vergangenheit gemeinsam mit der LINKEN für die Beteiligung von Menschen mit Behinderung kämpften, ging dieses Leitbild bei den Ampelparteien durch den Wechsel auf die Regierungsbank scheinbar verloren. Dadurch wird die schlechte Tradition der fehlenden Beteiligung des Merkel- Kabinetts durch die Scholz-Regierung nahtlos fortgesetzt. Dieses gestrige Verfahren muss endlich überwunden werden!“, erklärt der Leipziger Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion.
„Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Triage als nachteilig für Menschen mit Behinderung einstufte, war die Bundesregierung zur Überarbeitung aufgefordert. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 28.Dezember 2021 zu "Triage" bei intensivmedizinischen Behandlungen. Triage ist der Entscheidungsprozess, wer eine lebensrettende Behandlung bekommt und wer nicht. Aufgrund der Überlastung der Intensivstationen, ist die Triage immer wieder ein Thema und führt zu teils heftigen Diskussionen.
In dem Urteil bemängelt das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber keine Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen getroffen hat. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bestätigt damit, dass der Gesetzgeber den Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt hat. Dieser sagt aus: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Der Gesetzgeber muss zum Schutz behinderter Menschen unverzüglich Vorkehrungen im Falle einer pandemiebedingten Triage treffen, also den rechtlichen Rahmen schaffen. Dieses hat das Bundesverfassungsgericht in der Konsequenz des festgestellten Verstoßes entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer behinderter Menschen stattgegeben. So habe er bei der konkreten Ausgestaltung Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum (Az. 1 BvR 1541/20).
Eine Handlungspflicht folge aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben für den Gesetzgeber, erklärte das Gericht. Er habe diesen verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe.
In Pandemiezeiten müsse er dieser Pflicht nachkommen. Es haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen geklagt. So befürchten sie, bei einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Ziel ihrer Verfassungsklage ist es, dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt.
Wie die erfolgreichen Kläger nun mitteilen, werden die Selbstvertretungsorganisationen an der nun anstehenden Debatte nicht mehr beteiligt. Damit verrät die Bundesregierung ihre eigenen Ansprüche. Diese Praxis der Beteiligung macht Betroffene zurecht wütend. Ich fordere den Gesundheitsminister und alle Koalitionspartner dazu auf, sich von der angestrebten Praxis zu verabschieden und sich an unsere gemeinsamen Forderungen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung zu erinnern.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung