Pflegebeauftragte kritisiert geplanten Pflegebonus
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Die neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), übt Kritik an den Plänen der Ampelkoalition aus, Pflegekräften einen Bonus für den Einsatz in der Corona-Pandemie zu zahlen. „Ich habe ein grundsätzliches Problem mit einem Bonus“, sagte sie gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).
"Bei begrenzten Mitteln muss es eine Differenzierung geben, aber das ist immer ungerecht.“ Es werde damit immer Unzufriedene geben, weil man nicht alle Erwartungen erfüllen könne, kritisierte Moll. „Aber nun warten wir erstmal ab, bis der Vorschlag auf dem Tisch liegt. Ich bin zuversichtlich, dass wir diesmal eine gute Lösung finden“, ergänzte sie. Die Ampelkoalition will eine Milliarde Euro für einen Bonus zur Verfügung stellen.
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, die Zahlung auf Intensiv-Krankenpflege zu konzentrieren. Dieses hatte in der Branche für heftige Kritik gesorgt. Nach eigenen Angaben will der Minister bis Ende Januar einen konkreten Vorschlag vorlegen.
Zudem fordert Moll die Gesundheitsämter auf, vor der Verhängung eines Beschäftigungsverbots für ungeimpfte Pflegekräfte die konkrete Personallage vor Ort zu beachten. „Klar ist, dass die Gesundheitsämter sehr genau prüfen müssen, ob es durch ein Tätigkeitsverbot von Impfunwilligen zu Personalproblemen kommt“, sagte sie gegenüber dem RND. So müsse das immer eine Einzelfallentscheidung sein, mahnte die SPD-Politikerin.
Wegen der Impfpflicht erwartet die Pflegebeauftragte keine massenhaften Kündigungen. Dabei wies sie Warnungen von Pflegeanbietern zurück, es komme zu einem Kollaps der Versorgung, weil eine hohe Zahl von impfunwilligen Beschäftigen kündigen wolle „Ich halte das für Panikmache“, sagte Moll. Die meisten Pflegekräfte seien bereits geimpft. „So wie ich meine Kolleginnen und Kollegen kenne, lassen sie weder die anderen Beschäftigten noch die Pflegebedürftigen im Stich“, betonte sie. „Sicher wird es den einen oder anderen geben, der jetzt sagt: Mir reicht‘s. Aber die hätten vielleicht sowieso gekündigt“, ergänzte sie.
Die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen haben bis zum 15. März noch Zeit, eine vollständige Corona Impfung nachzuweisen. Wenn sie diesen nicht nachkommen, geht das Verfahren an das zuständige Gesundheitsamt. Dieses kann dann die Weiterbeschäftigung eines Ungeimpften untersagen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung