Gemeinsam gegen Diskriminierung: Internationaler Tag gegen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit
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Jegliche Form von Diskriminierung auf aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verbieten die Menschenrechte. Hieran erinnert der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai. Im Interview erläutert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, was sich in Deutschland ändern muss. Das Deutsche Institut für Menschenrechte teilt mit:
„Alle Menschen haben das Recht auf Achtung ihrer Selbstbestimmung, auf Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und auf Freiheit von Gewalt und Zwang. Dies für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ) sicherzustellen bleibt weiterhin Aufgabe aller Staatsorgane“ sagten Sie vor zwei Jahren. In welchen Punkten muss Deutschland mehr tun?
Beate Rudolf: Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung sind nach wie vor alltägliche Erfahrungen vieler Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans, intergeschlechtlich oder queer (LSBTIQ) sind. Wesentlich sind daher: die klare Anerkennung im Grundgesetz, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verboten ist, die Anerkennung der geschlechtlichen Selbstbestimmung auch im Personenstand und ein umfassender Aktionsplan, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen und die Teilhabe von LSBTIQ in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und das Deutsche Institut für Menschenrechte fordern schon lange, dass der Geschlechtseintrag im Personenstand auf Basis der Selbstbestimmung erfolgen soll, und der Koalitionsvertrag sieht dies jetzt auch so vor. Diese Änderung scheint jedoch bei einigen Menschen große Ängste und Ablehnung auszulösen. Was können Sie diesen Menschen sagen?
Beate Rudolf: Ich ermutige alle, sich in die Lage der betroffenen Personen zu versetzen: Trans Personen müssen zur Änderung ihres Geschlechtseintrags zwei Gutachten vorlegen. Damit sagt ihnen der Staat: „Ich nehme Deine Selbstbestimmung nicht ernst.“ - Und zwar die Selbstbestimmung einen „konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit“ betreffend, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat. Vielmehr behandelt der Staat Transgeschlechtlichkeit wie eine krankhafte Störung, denn die Gutachten müssen von Mediziner*innen oder Therapeut*innen erstellt werden. Und schließlich sind diese Gutachten oft sehr belastend, weil intimste Fragen gestellt werden.
Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, trans Menschen so zu behandeln. Bei intergeschlechtlichen Menschen hat die Rechtsordnung – nach langen Kämpfen – anerkannt, dass ihre Selbstidentifikation entscheidend ist. Sie können den Geschlechtseintrag „divers“ wählen, und hierfür genügt eine eidesstattliche Erklärung, wenn eine Untersuchung unzumutbar wäre. Das sollte für trans Menschen auch gelten.
Alle sollten sich klar machen: Die Anerkennung der Selbstbestimmung beim Geschlechtseitrag nimmt niemandem etwas weg, sondern gibt trans Menschen die Freiheit, die alle anderen fraglos haben. Auch die Befürchtung, dass es zu verbreitetem Missbrauch der Regelung kommt, ist unbegründet. Das zeigen die Erfahrungen in anderen Ländern, die bereits seit längerem ein Selbstbestimmungsgesetz haben.
Autor: dm / Deutsches Institut für Menschenrechte