Piel: „Bürgergeld darf nicht für Spaltungsprozesse missbraucht werden“
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Das monatliche Haushaltseinkommen von Mindestlohnverdienenden liegt bis zu 832 Euro höher als das von künftigen Bürgergeldempfängern. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Die Daten vergleichen das verfügbare Einkommen von Erwerbslosen, die Bürgergeld erhalten, mit dem Einkommen der Erwerbstätigen, die für den zum Oktober gestiegenen Mindestlohn von 12 Euro arbeiten.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte dem RND: „Die Behauptung, niemand würde bei höheren Regelsätzen noch zur Arbeit gehen, stammt aus dem Reich der Märchen und Legenden.“
Den Berechnungen zufolge würde ein Paar mit einem achtjährigen Kind, das jeweils 28,5 Stunden pro Woche für den Mindestlohn arbeitet, insgesamt 2.704 Euro erhalten. Ein Paar mit achtjährigem Kind im Bürgergeldbezug hätte inklusive Warmmiete 1.922 Euro im Monat zur Verfügung. Hier liegt der Unterschied bei 782 Euro. Der kleinste Unterschied entsteht bei kinderlosen Paaren, von denen nur ein Erwachsener 38 Stunden pro Woche auf Mindestlohnbasis arbeitet. In diesen Haushalt stehen 1.569 Euro netto zur Verfügung, während ein Paar in der Grundsicherung 1.458 Euro erhält. Nur 111 Euro trennen beide Haushalte voneinander.
In den Berechnungen sind beim Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag die für 2023 angekündigten Beträge berücksichtigt.