Triage-Gesetz: Scharfe Kritik aus der Ampel-Koalition trotz Zustimmung im Bundestag
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Das Bundesverfassungsgericht hatte mit dem Urteil vom 16. Dezember 2021 (Az.: 1 BvR 1541/20) klargestellt, dass kein Mensch wegen seiner Behinderung, intensivmedizinisch schlechter behandelt werden darf. Mit diesem Urteil war der Auftrag an die Bundesregierung klar formuliert, diese sollte über ein Triage-Gesetz sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen bei einer Überlastungssituation in der Intensivmedizin, eben nicht schlechter gestellt werden dürfen.
Konkret bedeutet das, dass eine Behinderung kein maßgebliches Kriterium dafür sein kann, dass ein Mensch mit Behinderungen in der intensivmedizinischen Behandlung weniger berücksichtigt, wird als ein Mensch ohne Behinderungen.
Daraus resultierte ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministerium, welches sich aber nicht als gesondertes Triage-Gesetz zeigte, sondern sich formell im Infektionsschutzgesetz wieder findet. Vermutlich war dafür der ausschlaggebende Faktor, dass die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht zwar die Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Corona-Pandemie eingereicht hatten, weil sie befürchteten, dass ihre Behinderung sie bei Intensivbehandlungen schlechter stellt. Eine nicht unbegründete Angst, denn Lungenkrankheiten sind Krankheiten, die durchaus zur Behinderung führen können.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte dann etwas breitgefächerter, indem es den Gesetzgeber dazu aufforderte, en Triage-Gesetz zu schaffen, was besagte Schlechterstellung behinderter Menschen in der intensivmedizinischen Behandlung, ausschließt.
Mit der im Infektionsschutzgesetz befindlichen Regelungen, sind selbst einige Abgeordnete der Ampel-Koalition unzufrieden. Das zeigte sich dann auch in der Abstimmung zu dem Gesetz im Bundestag, wo sich einige Politikerinnen und Politiker aus der Ampel-Koalition dazu entschieden haben, das Gesetz abzulehnen.
Trotzdem wurde das Gesetz am Ende angenommen und wird am 25. November 2022 final im Bundesrat zur Abstimmung vorliegen. Das damit die Thematik um die Triage nicht beendet sein wird, zeigte sich in den Stellungnahmen, die seitens der ablehnenden Politikerinnen und Politikern kamen.
Die Abgeordnete vom Bündnis 90, Corinna Rüffer, geht davon aus, dass die vom Bundesgesundheitsministerium geschaffene Lösung, am Ende wieder vor dem Verfassungsgericht zu bewerten ist, insbesondere auch in der Frage, ob eben die verfassungsrechtlichen Bedenken im Grundsatz ausgeräumt sind.
Am 10. November 2022 betonte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen – auch in der Pandemie. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Aber prinzipiell muss klar sein, dass Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden. Diesem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts trägt das beschlossene Gesetz Rechnung.“
Zwar haben fast alle Abgeordneten der Ampel-Koalition zugestimmt, doch scheint ein näheres Befassen einen ganz anderen Eindruck zu erwecken und daher ist zu vermuten, dass sich die Bundesregierung mit dem Thema noch einmal wird befassen müssen.
Dieser Beitrag verdeutlich die Positionen der Politikerinnen und Politiker zum "Triage-Gesetz"
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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