Vermittlungsausschuss gibt grünes Licht für Bürgergeld
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Der Vermittlungsausschuss hat heute dem Bürgergeld Kompromiss zugestimmt. Mit dem Bürgergeld soll das heutige Hartz-IV-System abgelöst werden. So sieht die Reform höhere Regelsätze vor und eine eingehendere Betreuung von Arbeitslosen.
Eines der Themen, die Auslöser für die Vermittlungsausschuss waren, war die Karenzzeit, die Sanktionen und das sogenannte Schonvermögen sowie die Schonfrist. Nach dem ursprünglichen Gesetz lag das Schonvermögen bei 60.000 Euro. Mit der neuen Lösung soll das Schonvermögen nur noch 40.000 Euro betragen und für jedes weitere Haushaltsmitglied dann zusätzlich 15.000 Euro. Die Karenzzeit wird von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert. In dieser Karenzzeit sollen die Kosten einer Wohnung, ohne weitere Prüfung übernommen werden. Die Schonfrist soll komplett entfallen. "Bild" berichtete, dass sanktioniert werden kann, wer beim Termin im Jobcenter, unentschuldigt fehle. Ein Punkt, der immer wieder kritisiert werden. Gerade alleinerziehende Mütter beklagen diese Situation, wenn der Jobcentertermin nicht eingehalten werden kann, weil das Kind erkrankt ist und die Hotline des Jobcenters wieder nicht erreichbar ist. Weiterhin bleibt die geplante Erhöhung des Regelsatzes auf 502 Euro.
Der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte heute bei der Generaldebatte im Bundestag: „Wir sorgen dafür, dass Arbeit sich mehr lohnt als zu jedem Zeitpunkt einer CDU-geführten Bundesregierung.“ Zum 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld deutlich höheren Regelsätzen in der Grundsicherung starten.
Vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld am Mittwoch hat sich der Co-Vorsitzende Hendrik Hoppenstedt (CDU) optimistisch gezeigt, dass Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche über ein geändertes Gesetz abstimmen können. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte Hoppenstedt: "Eine abschließende Einigung wird es erst im Vermittlungsausschuss geben. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden, sodass Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche abstimmen können."
Hoppenstedt sagte, das Gesetz könne mit den bereits am Dienstag bekannt gewordenen Änderungen Akzeptanz in der Öffentlichkeit finden.
"Für uns als Union ist wichtig, dass das Prinzip Fördern und Fordern erhalten bleibt. Für den kleinen Anteil von Verweigerern muss es auch künftig Sanktionsmöglichkeiten von Anfang an geben. Wenn dann auch noch das Schonvermögen deutlich reduziert wird und die damit zusammenhängende Karenzzeit, dann könnte dieses Gesetzesvorhaben auch eine Akzeptanz in der Öffentlichkeit finden", betonte der CDU-Politiker aus Niedersachsen.
Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am 14. November 2022 angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss in der Plenarsitzung des Bundesrates am selben Tage die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen verfehlt hatte, teilt der Bundesrat mit. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag den Einigungsvorschlag noch annehmen, auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Aller Voraussicht nach werden beide Abstimmungen am Freitag, dem 25. November 2022, stattfinden.