Gesundheitsetat schrumpft deutlich
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Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 24 November 2022 in zweiter Beratung dem Etat des Bundesministeriums für Gesundheit zugestimmt. So betreffe der überwiegende Teil der zusätzlich bewilligten 2,42 Milliarden Euro Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stehen damit 24,48 Milliarden Euro (Soll 2022: 64,46 Milliarden Euro) zur Verfügung. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre belaufen sich auf 1,1 Milliarden Euro.
Im Ergebnis der Haushaltsberatungen ist der Etat des Bundesgesundheitsministeriums (Einzelplan 15) deutlich angestiegen. (20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1)
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machte darauf aufmerksam, dass der Haushalt geprägt sei von großen Krisen, die Corona-Pandemie, der Ukraine Krieg, die Energiekrise und die Inflation. So haben wir auf der eine Seite die Krisen und auf der anderen die notwendigen Reformen und diese Reformen sind immer unmittelbar notwendig und alle Bereiche gehen wir an, betonte Lauterbach. Bezüglich der Corona-Pandemie erklärte Lauterbach das man gute Nachrichten habe, das es eine Entschärfung der Situation gebe.
Das die Art und weise, wie das Virus sich weiter verbreitet sei in eine Sackgasse geraten, in dem eben nur noch geringe Veränderungen möglich seien, so Lauterbach. Aus den Reihen der Grüne kam die Frage warum der Pflegebonus bei vielen Pflegekräften nicht angekommen ist und was jetzt getan werde um die Pflegekräfte für die Pflege zu gewinnen. Lauterbach erklärte hierzu, das man das Krankenhauspflegegesetz auf dem Weg gebracht habe. Der Pflegebonus sei umgesetzt, es gebe mehr als 3.000 Euro in der Krankenpflege, in der stationären und in den Pflegeeinrichtungen seien die Mittel ausgezahlt wurden, so Lauterbach. Es habe am Anfang leichte Verzögerung gegeben, diese wurden behoben, erklärte der Minister. „Somit sind die Pflegeboni ausgezahlt,“ betonte Lauterbach.
Zuschuss an den Gesundheitsfonds
Dabei bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros des Gesundheitsetats mit 21,46 Milliarden Euro (2022: 63,49 Milliarden Euro) vor den Investitionen mit 1,06 Milliarden Euro (2022: 82,17 Millionen Euro). Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in diesem Jahr 14,5 Milliarden Euro. Außerdem komme hinzu ein ergänzender Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro. Neu eingestellt ist ferner ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds von einer Milliarde Euro.
Für Zahlungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für Belastungen aufgrund der Sars-CoV-2-Pandemie, die in diesem Jahr noch 30,03 Milliarden Euro betragen, sind 1,2 Milliarden Euro vorgesehen.
Pflegevorsorge und Impfstoff-Beschaffung
Dabei schlagen die Ausgaben für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung schlagen mit 1,08 Milliarden Euro zu Buche (2022: 3,28 Milliarden Euro. Enthalten ist etwa, wie 2022 die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro.
Für die Prävention und für die Gesundheitsverbände sind insgesamt 2,59 Milliarden Euro in den Etat eingestellt gegenüber 9,57 Milliarden Euro 2022, heißt es. Zudem sein darin enthalten Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus in Höhe von 119,4 Millionen Euro (2022: 1,9 Milliarden Euro). Die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2 summieren sich auf 3,02 Milliarden Euro (2022: 7,09 Milliarden Euro).