Auswirkung des Entlastungspakets auf Bund und Länder
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Die finanziellen Auswirkungen des dritten Entlastungspakets („Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“) betreffen in diesem Jahr fast ausschließlich den Bund.
Die Wirkung des dritten Entlastungspakets im Jahr 2023 wird mit 42,5 Milliarden Euro angegeben. Davon trägt der Bund 24,3 Milliarden Euro , 14,9 Milliarden Euro gehen zu Lasten der Länder und drei Milliarden Euro zu Lasten der Gemeinden. Weitere 300 Millionen sind zwischen Länder und Gemeinden nicht aufteilbar. Zu den größten Positionen gehört das Inflationsausgleichsgesetz mit 12,3 Milliarden Euro. Davon gehen 5,5 Milliarden Euro zu Lasten des Bundes, 5,1 Milliarden Euro zu Lasten der Länder und 1,8 Milliarden Euro zu Lasten der Gemeinden.
Die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme führt im nächsten Jahr zu Steuermindereinnahmen von 7,7 Milliarden Euro. Davon gehen 4,1 Milliarden Euro zu Lasten des Bundes und 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Länder. 200 Millionen Euro haben nach diesen Angaben die Gemeinden zu tragen. Die Einführung des Bürgergeldes mit einem Volumen von 4,6 Milliarden Euro wird zum allergrößten Teil vom Bund getragen (4,2 Milliarden Euro).
Ziel der Entlastungspakete sei es, Haushalte und Unternehmen von Krisenfolgen und steigenden Preisen, insbesondere im Energiebereich, zu entlasten, heißt es in der Antwort.