Eilantrag der Union zum Nachtragshaushalt vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert
- Lesezeit: 4 Minuten
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hatte in einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, gegen das Nachtragshaushaltsgesetz aus dem Jahr 2021 zu klagen und dieses für verfassungswidrig erklären zu lassen. Konkret ging es in dem Gesetz darum, dass im Haushaltsjahr 2021 eine Kreditermächtigung als Reaktion auf die Corona-Pandemie von zusätzlichen 60 Milliarden Euro erfolgte und somit die Kreditermächtigung auf 240 Milliarden Euro aufgestockt wurde.
Ermöglicht wurde diese Kreditermächtigung durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. April 2021, mit dem das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 GG festgestellt wurde. Im Verlauf des Haushaltsjahres 2021 zeigte sich, dass die im Nachtragshaushaltsgesetz vorgesehenen Aufstockung nicht benötigt wurde. Vor diesem Hintergrund entstand im politischen Raum die Idee, die mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2021 eingeräumte Kreditermächtigung in der vollen Höhe von 60 Milliarden Euro auf den EKFEKF= Energie- und Klimafonds: Aus dem EKF werden Projekte aus verschiedenen Themengebieten gefördert: darunter erneuerbare Energien, Energieeffizienzinvestitionen (einschließlich Gebäudesanierung), nationaler und internationaler Klimaschutz, Umweltprojekte und Forschung, Elektromobilität und die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz. zu übertragen.
Das Bundesverfassungsgericht teilt dazu mit: Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, den 197 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden hatten. In der Hauptsache wenden sich die Antragsteller gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022. Mit diesem Gesetz wurde eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, übertragen. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung soll der Normenkontrollantrag gesichert werden.
In der Hauptsache ist der Antrag zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die hier gebotene Folgenabwägung ergibt jedoch, dass die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Normenkontrollantrag in der Hauptsache der Erfolg aber zu versagen wäre, die Nachteile, die zu befürchten sind, wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung unterbliebe, der Normenkontrollantrag in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, erheblich überwiegen.
Der Abgeordnete vom Bündnis 90, Christian Kindler betonte als Reaktion: "Der Eilantrag der Union ist gescheitert. Das ist eine Niederlage für die Unionsfraktion und ihren Vorsitzenden Friedrich Merz. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass eine einstweilige Anordnung massive negative wirtschaftliche Folgen für die Menschen und Unternehmen in Deutschland hätte. Der Eilantrag der Union hätte deutliche Einschnitte für den Klimaschutz bedeutet und vor allem die wirtschaftspolitische Antwort auf die Pandemie gefährdet. Zentrale Programme, zum Beispiel für die Förderung der Elektromobilität, der Gebäudesanierung und der Klimaneutralität der Industrie, wären gefährdet. Der Eilantrag hat so auch das Erreichen der Klimaziele gefährdet. Gerade das Verfehlen der Klimaschutzziele würde Haushaltsrisiken in Milliardenhöhe schaffen. Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Abwägung der Konsequenzen den beantragten ökonomischen und klimapolitischen Kahlschlag der Unionsfraktion nicht für verantwortbar hält.
Wir sind überzeugt, dass der Haushalt verfassungsfest und zudem ökonomisch notwendig ist und dass das auch im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Die schwerwiegenden ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie werden uns noch viele Jahre beschäftigen, weswegen es richtig war, dass der Haushaltsgesetzgeber dafür Vorsorge getroffen und Planungssicherheit für wichtige volkswirtschaftliche Investitionen sichergestellt hat. Der Nachtragshaushalt trägt dazu bei, ein Long Covid der deutschen Wirtschaft zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit den Gesetzgeber aufgefordert, beim Klimaschutz zur Wahrung der Freiheitsrechte zukünftiger Generationen jetzt zu handeln und nicht erst, wenn es zu spät ist. Das Urteil macht deutlich, dass der Klima- und Transformationsfonds mit seinen Ausgabenprogrammen ein entscheidender Stützpfeiler der sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft ist. In Zeiten der Bedrohung durch die Klimakrise die wirtschaftliche Erholung nach Corona gegen notwendigen Klimaschutz und die Transformation der Wirtschaft auszuspielen, ist brandgefährlich und zeigt wie rückständig die Wirtschaftspolitik der Union ist."
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung