Was ändert sich zum 1. Februar: Maskenpflicht, Bier, Energiesparlampen, Windkraft
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Ab dem 1 Februar 2023 ändern sich wieder einige Gesetze.
Maskenpflicht im ÖPNV fällt weg
Ab 2. Februar soll die Maskenpflicht im Fernverkehr und öffentlichen Nahverkehr wegfallen. Es habe sich die Lage Corona-Pandemie stabilisiert, so Lauterbach. So sei nicht mit weiteren Winterwellen von Infektionen zu rechnen, sagte er.
Man habe dies mit den Ländern abgesprochen. Dabei könne die Bundesregierung die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. "Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen", sagte der Minister. Jedoch appellierte Lauterbach weiterhin im Fern- und Nahverkehr freiwillig Masken zu tragen.
Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Das Kabinett hat beschlossen das zum 2. Februar die Arbeitsschutzverordnung ausläuft. Arbeitgeber müssen zukünftig keine Homeoffice- und Testangebote für ihre Beschäftigten mehr prüfen. Dabei könne künftig eigenverantwortlich festlegt werden, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Bier wird teurer
Ab Februar müssen Verbraucherinnen und Verbrauch mit steigenden Bierpreisen rechnen. Es haben mehrere Brauereien angekündigt ihrer Preise zu erhöhen. Etwa die Warsteiner, Bitburger, Veltins sowie Carlsberg. "Bei allen steigen die Flaschenbierpreise der meisten Marken um 6,60 Euro pro Hektoliter, der Preis für Fassbier erhöht sich um 14 Euro pro Hektoliter", heißt es bei "Getränke News". Das wird sich auch in den Preisen für Endkunden widerspiegeln.
Energiesparlampen dürfen nicht mehr hergestellt werden
Ab dem 25. Februar dürfen Energiesparlampen mit Stecksockel nicht mehr produziert werden, da ihn ihnen Quicksilber enthalten ist. Dabei gilt das Verbot für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Weiterhin dürfen jedoch Restbestände verkauft werden.
Neues Gesetz für Windkraftausbau
Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Mit dem Gesetz „Wind-an-Land“-, das ab Februar 2023 gültig ist. Dabei geht es im Kern darum, den Ausbau von Windkrafträdern deutlich zu beschleunigen.
Diese Ziele will die Bundesregierung erreichen indem etwa Genehmigungsverfahren beschleunigt werden für Ausbau Windkraftanlagen, sowie mehr Flächen bereitgestellt werden.