Lauterbach will Leiharbeit in der Altenpflege einschränken
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die in der Altenpflege stark zunehmende Leiharbeit eindämmen. Das geht aus dem überarbeiteten Gesetzentwurf für die Pflegereform hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag) vorliegt.
Durch die Begrenzung werde vermieden, dass „wirtschaftliche Anreize für das Verleihen von Pflege- und Betreuungspersonal auf Kosten der Solidargemeinschaft beziehungsweise der Pflegebedürftigen und ihrer Familien bestehen“, heißt es in der Begründung für den neu eingefügten Paragrafen.
Nach der Beobachtung von Gewerkschaften und Sozialverbänden gibt es in der Pflege einen zunehmenden Trend zur Leiharbeit. Zeitarbeitsfirmen bieten Pflegenden teilweise eine deutlich höhere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen an, als sie festangestellte Fachkräfte bekommen. Deshalb wechseln immer mehr Pflegekräfte in ein Leiharbeitsverhältnis, wodurch der ohnehin bestehende Personalmangel in den Stammbelegschaften weiter verschärft wird. Deshalb hatten unter anderem Sozialverbände ein Eindämmen der Leiharbeit gefordert.
In dem überarbeiteten Gesetzentwurf wird auch die viel kritisierte Ermächtigung für die Bundesregierung entschärft, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei finanziellen Engpässen künftig per Rechtsverordnung festzulegen – und nicht wie bisher üblich durch ein Gesetz. Dieser Weg wird der Änderung zufolge aber nur möglich sein, wenn die Rücklagen der Pflegeversicherung „absehbar“ die Höhe einer Monatsausgabe zu unterschreiten drohen. Die Anhebung, der anders als bisher geplant auch der Bundesrat zustimmen muss, darf zudem 0,5 Beitragssatzpunkte nicht überschreiten.