NRW legt neue Pauschalbeträge für die Pflegeausbildung 2024-2025 fest
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Das Gesundheitsministerium und die Verantwortlichen der Pflege haben neue Pauschalbeträge zur Finanzierung der Ausbildungskosten der generalistischen Pflegeausbildung für 2024 und 2025 vereinbart. Die Pauschalen, die die Pflegeschulen sowie die Träger der praktischen Ausbildung pro Auszubildenden erhalten, werden entsprechend der Vorgaben des Pflegeberufegesetzes alle zwei Jahre angepasst. Verhandlungsbeteiligt sind die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und die Interessenvertretungen der Pflegeschulen.
„Die Einführung der generalistischen Ausbildung hat die Attraktivität der Pflegeausbildung deutlich gesteigert: Das wird allein schon daran deutlich, dass seitdem jedes Jahr über 15.500 Menschen eine Ausbildung in diesem Bereich aufnehmen. Ich freue mich, dass alle Beteiligten gerade in dieser herausfordernden Zeit für die Pflege durch die getroffene Vereinbarung die Verantwortung für eine gute Pflegeausbildung aufgegriffen und erneut die Grundlage für eine gesicherte Finanzierung der Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen geschaffen haben. Mit den Pauschalzahlungen ist es für alle Akteure möglich, eine gute und attraktive Ausbildung anzubieten, obwohl die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die gestiegene Inflation auch sie trifft“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Nach der neu geschlossenen Vereinbarung erhalten die Pflegeschulen für das Jahr 2024 pauschal 8.450 Euro je Schülerin oder Schüler. Für 2025 steigt dieser Betrag auf 8.750 Euro. Als Pauschale für die Träger der praktischen Ausbildung einigte man sich für das Jahr 2024 auf 9.500 Euro je Auszubildenden, für 2025 auf 9.800 Euro. Dies ergibt insgesamt eine Finanzierung von 17.950 Euro für 2024 und 18.550 Euro für 2025 pro Pflegeschülerin und Pflegeschüler. Die Pauschalbeträge für die Pflegeschulen im Jahr 2024 sind damit um 6,49 Prozent im Vergleich zu 2023 gestiegen. Bei den Trägern der praktischen Ausbildung beträgt die Erhöhung zum Vorjahr 2023 9,99 Prozent.
Hintergrund
Zum 1. Januar 2020 wurde die generalistische Ausbildung in der Pflege eingeführt. Durch sie wurden die bislang getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengelegt, womit die Attraktivität des Pflegeberufs nachhaltig gestärkt wurde. Die generalistische Ausbildung ermöglicht zwischen den unterschiedlichen Bereichen der Pflege mehr Flexibilität und Durchlässigkeit.
Parallel wurde eine neue Finanzierungsstruktur aufgebaut. Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Jahres wird von vier Kostenträgern nach gesetzlich festgelegten prozentualen Anteilen getragen. Dies sind: die Krankenhäuser mit einem Anteil von rund 57 Prozent, die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit rund 30 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit rund 9 Prozent und die soziale Pflegeversicherung mit einem Anteil von rund 4 Prozent. Die ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen erhalten ihre Finanzierung über einen Landesausgleichfonds, der von der Bezirksregierung Münster für das Land Nordrhein-Westfalen verwaltet wird.
Das Ausbildungsbudget der Pflegeschulen setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen je Schülerin oder Schüler zusammen und dient der Finanzierung der Betriebskosten einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung. Das Ausbildungsbudget des jeweiligen Trägers der praktischen Ausbildung setzt sich aus den Pauschalbeträgen zur Finanzierung der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung sowie den Mehrkosten der Ausbildungsvergütung zusammen.