Was ändert sich zum 1. Oktober: Heizungsgesetz, Zeitumstellung, Microsoft, Gasumlage
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Ab dem 1 Oktober 2023 ändern sich wieder einige Gesetze.
Heizkostenzuschuss-Frist endet bald
Der Heizkostenzuschuss für Heizungen, die auf Holz, Öl oder andere nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Holzpellets oder Holzbriketts angewiesen sind, läuft am 20. Oktober 2023 aus. Dieser Zuschuss entspricht 80 Prozent der Mehrkosten für den geförderten Energieträger und ist auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt, wobei die Mindestunterstützung bei 100 Euro pro Haushalt liegt.
Winterzeit kehrt im Oktober zurück
Am letzten Sonntag im Oktober, dem 29. Oktober 2023, endet die Sommerzeit in Deutschland und den meisten europäischen Ländern. In der Nacht von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr werden die Uhren zurückgestellt, was eine zusätzliche Stunde Schlaf ermöglicht.
Landtagswahlen in Hessen und Bayern im Oktober 2023
Am 8. Oktober 2023 finden in Hessen und Bayern wichtige Landtagswahlen statt. Sie können den Wahl-O-Mat Hessen und den Wahl-O-Mat Bayern nutzen, um die Standpunkte der verschiedenen Parteien zu vergleichen und eine gut informierte Entscheidung zu treffen. Aktuelle Entwicklungen rund um die Wahlen können Sie im Bayern-Wahl-Ticker und im Hessen-Wahl-Ticker verfolgen.
Senkung der Gaskosten
Ab dem 1. Oktober gibt es eine Entlastung bei den Gaskosten, da zwei Umlagen, die bisher auf den Gaspreis aufgeschlagen wurden, auf null Euro gesenkt werden. Es handelt sich dabei um die Regelenergie-Umlage (auch: Bilanzkreisumlage SLP) von 0,57 Cent/kWh (netto) und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent/kWh.
Das Verbraucherportal Verivox hat berechnet, dass sich die durchschnittlichen Kosten für Gas bei einem bisherigen Preis von 12,5 Cent pro kWh (brutto) wie folgt ändern werden:
Ein Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh wird um rund 130 Euro entlastet. Ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh wird um rund 33 Euro entlastet. Ein Paar-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 12.000 kWh wird um rund 78 Euro entlastet.
Es ist jedoch zu beachten, dass in bestehenden Gasverträgen die niedrigeren Kosten nicht automatisch ankommen. Daher könnten sich Neukundenangebote lohnen, bei denen die niedrigeren Gas-Umlagen bereits einkalkuliert sind. Ein Tarifvergleich könnte also vorteilhaft sein.
Corona-Impfstoff für Kinder
Ab dem 2. Oktober wird der speziell angepasste Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren ausgeliefert. Dieses Präparat wurde an die Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasst.
Änderungen bei Microsoft-Programmen
Ab Oktober bietet der Softwarekonzern Microsoft seine Programmpakete Microsoft 365 und Office 365 ohne den Kommunikationsdienst Teams an und senkt dafür den monatlichen Abopreis um zwei Euro. Dies geschieht aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission.