Sozialministerin will Inklusion weiter voranbringen
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Sozialministerin Stefanie Drese fordert die Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern gesamtgesellschaftlich weiter voranzubringen. „Immer mehr Menschen leben hierzulande mit einer oder mehreren Behinderungen“, sagte Drese. Entscheidend sei es, allen Menschen unabhängig einer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Sozialministerin, Stefanie Drese von Mecklenburg-Vorpommern teilt mit:
Nahezu jeder vierte Mensch (24 Prozent) in Mecklenburg-Vorpommern lebt mit einer Behinderung. Im Jahr 1997 lag der Anteil noch bei neun Prozent. „Eine Behinderung muss dabei nicht immer offensichtlich sein. Es kann sich auch um eine Lernbehinderung oder eine Erkrankung aus dem Autismus-Spektrum handeln“, verdeutlicht Drese.
Ende 2022 lebten 384.676 Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel sei es laut Drese, für alle Menschen bestehende Barrieren weiter abzubauen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt hierbei wichtige Handlungsfelder vor“, so Drese.
Zur Umsetzung der Konvention hat das Sozialministerium 124 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern im Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung erarbeitet und überwacht den Stand der Umsetzung. „Die letzte Auswertung im Juli hat gezeigt, dass drei Viertel der Maßnahmen bereits ressortübergreifend umgesetzt werden konnten“, erklärt Drese. Der Maßnahmenplan 2.0 sieht eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern bis 2026 vor. Die nächste Auswertung sei laut Drese für das zweite Quartal 2024 geplant.
Einen wichtigen Schlüssel für gelingende Inklusion sieht Drese vor allem in den Bereichen Bildung und Arbeit. „Um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, muss der Zugang zu persönlicher Qualifizierung und Beschäftigung weiter verbessert werden.“ Hierfür unterstütze die Landesregierung unter anderem das Projekt „Inklusive Bildung“ mit der Hochschule Neubrandenburg. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen zu Bildungsfachkräften qualifiziert.
Im Bezug auf den Arbeitsmarkt verweist Drese auf das große Potenzial, das die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen birgt. „Viele Arbeitgeber kennen noch nicht alle Möglichkeiten für die Anstellung von Menschen mit Behinderungen“, so Drese. Eine kostenlose Beratung würden die kürzlich eingerichteten Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) anbieten. „Die EAAs sind eine gute erste Adresse für Arbeitgeber für Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“, so Drese.
Für Betroffene einer Behinderung und deren Angehörige verweist Drese auf Angebote der sogenannten ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Bundes. „In MV gibt es derzeit elf zentrale EUTB-Beratungsstandorte mit einer wachsenden Zahl von Außenstellen. Ratssuchende erhalten dort alle Informationen zu Leistungsansprüchen und Teilhabemöglichkeiten“, erklärt Drese. Das Besondere sei, dass auch Menschen mit Behinderung selbst in das Angebot eingebunden würden, um eigene Erfahrungen in die Beratung einbringen zu können.
Hintergrund:
Der Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention finden sie hier.
Die Zahl der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist 2021 zurückgegangen. Während 2020 in Mecklenburg-Vorpommern 20.988 Sozialversicherungspflichtige beschäftigte schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit mehr als 20 Mitarbeitenden beschäftigt waren, belief sich die Zahl 2021 auf nur 20.336 Mitarbeitende.
Dies lässt sich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückführen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen haben wie andere Arbeitgeber auch, insgesamt weniger Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen können. Viele Unternehmen waren auch von Kurzarbeit betroffen.
Beim Modellprojekt „Inklusive Bildung“ der Hochschule Neubrandenburg beteiligt sich das Inklusionsamt mit aus Mitteln des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)“ mit einem zweckgebundenen nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 1.272.680 Euro an der Umsetzung
Zusätzlich hat das Inklusionsamt die Förderung des Filmprojekts „Inklusive Bildung“ in Höhe von bis zu 44.749,00 Euro bewilligt. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen, die zum großen Teil vorher in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt waren, zu Bildungsfachkräften qualifiziert werden.