CDU will Drittstaatenlösung für Flüchtlinge
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Die CDU fordert angesichts des hohen Flüchtlingszuzugs nach Europa die Einführung einer Drittstaatenlösung und will ein entsprechendes Konzept in ihr neues Grundsatzprogramm aufnehmen. Das geht aus einem Entwurf für das Programm hervor, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
„Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen“, heißt es darin. „Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.“
Die Anforderungen an sichere Drittstaaten seien auf den Kern der Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu beziehen. Daran anschließend pocht die CDU auf eine Kontingentkonzept für die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland.
„Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll nicht dazu führen, dass Europa sich aus seiner humanitären Verantwortung stiehlt. Wir sprechen uns deshalb dafür aus, dass nach der erfolgreichen Einrichtung des Drittstaatenkonzeptes eine Koalition der Willigen innerhalb der EU jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aus dem Ausland aufnimmt und auf die Koalitionäre verteilt.“
Im Rahmen dieser Kontingente wolle man sich gezielt an die Schwächsten wenden und im Auswahlprozess Sicherheits- und Integrationsanforderungen gleichermaßen Rechnung tragen, heißt es weiter.
Das Grundsatzprogramm mit dem Titel „In Freiheit leben - Deutschland sicher in die Zukunft führen“ soll am Montagmittag erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Ein Beschluss ist auf dem Parteitag im Mai 2024 vorgesehen.
Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat zum sogenannten “Rückführungsverbesserungsgesetz” warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband eindringlich vor weiteren Verschärfungen des Migrations- und Asylrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte vor, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stünden, kritisiert der Verband. Die Pläne seien vielmehr das Gegenteil einer lösungsorientierten, vorausschauenden Flüchtlingspolitik und zutiefst inhuman. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den Vorschlägen nicht zu folgen.
“Eine Beschleunigung von Abschiebungsverfahren und die Ausweitung der Abschiebungshaft werden erfahrungsgemäß nicht zu mehr, sondern vor allem zu härteren Abschiebungen führen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gehe die Bundesregierung selbst davon aus, mit den geplanten Maßnahmen ca. 600 Menschen pro Jahr mehr abschieben zu können - von einer spürbaren Entlastung der Kommunen könne also keine Rede sein.
Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. Zutiefst besorgt ist der Verband darüber hinaus über die Ankündigung, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll, dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen.
“Statt reale Herausforderungen zu lösen, wird hier inhumane Symbolpolitik betrieben. Nicht einmal auf Kinder wird hierbei Rücksicht genommen”, so Schneider. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen.”