VdK-Präsidentin: Patienten haben Anspruch auf transparente Krankenhausinformationen
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Das Krankenhaustransparenzgesetz ist am heutigen Mittwoch Thema der Bundestags- und Bundesratsmitglieder im Vermittlungsausschuss. Es wurde bereits im Oktober vom Bundestag verabschiedet, der Bundesrat jedoch stoppte das Gesetz. Jetzt soll eine Lösung gefunden werden. Das Krankenhaustransparenzgesetz sieht vor, dass künftig zur Information der Bevölkerung und Aufklärung von Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über die Leistungen und Qualität der Krankenhäuser in Deutschland in einem Online-Vergleichsportal veröffentlicht werden. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreform, durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Das Krankenhaustransparenzgesetz muss kommen und darf keine abgespeckte Version werden. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, umfänglich über die Qualität eines Krankenhauses aufgeklärt zu werden. Ausreichend Informationen sind wichtig, damit sich Betroffene den besten Ort für ihre Therapien oder Operation aussuchen können.“
Der Bundestag hatte beschlossen, dass das Transparenzverzeichnis aufführt, wie viele Operationen das Krankenhaus bei bestimmten Fällen schon durchgeführt hat, wie viel Arzt- und Pflegepersonal es vorhält oder wie hoch die Komplikationsrate bestimmter Eingriffe war. Außerdem werden Kliniken in dem Register in Versorgungsstufen (Level) eingeteilt, die anzeigen, welche Leistungen das Krankenhaus erbringt und wie viele es davon im Erhebungszeitraum durchgeführt hat. Der Bundesrat hatte die Zuordnung in die Leistungsgruppen beanstandet. Ebenfalls in der Kritik: Der Plan, die Fallzahlen eines Krankenhauses im Internet zu veröffentlichen.
„Es darf zu keiner Absenkung der Informationsstandards für das Transparenzregister kommen“, mahnt Verena Bentele. „Je mehr Informationen den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, desto fundierter können sie eine Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Klinik treffen. Vor allem die Anzahl der durchgeführten Behandlungen in einem Krankenhaus ist eine Kennzahl, die für Patientinnen und Patienten wichtig ist. Sie befähigt Betroffene, die Qualität einer bestimmten Operation einschätzen zu können.“