Schutz des Bundesverfassungsgerichts: FDP-Fraktionsgeschäftsführer appelliert an Union
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Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, hat an die Union appelliert, die Gespräche über eine Änderung des Grundgesetzes zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten fortzuführen. „Es ist unverständlich, dass die Union aus den Gesprächen über eine bessere Absicherung der Verfassungsgerichtsbarkeit aussteigt“, sagte Thomae dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn es muss doch im Interesse aller demokratischen Parteien dieses Landes sein, unseren Rechtstaat zu stärken und die Widerstandskraft unserer Verfassungsorgane zu verbessern.“
Der FDP-Politiker fügte hinzu: „Unsere liberale Demokratie ist wehrhaft, dennoch müssen wir sicherstellen, dass sie gegen jegliche Angriffe gut geschützt ist. Ich kann nur hoffen, dass die Union ihre Meinung nochmal überdenkt.“
Die Union hatte erklärt, sie sehe vorerst keinen Bedarf, das Bundesverfassungsgericht als Reaktion auf das Erstarken extremer Parteien stärker vor Einflussnahme zu schützen und hat entsprechende Gespräche mit der Ampel-Regierung beendet. Die Koalition hatte aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien erwogen, Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben.
Das könnte zum Beispiel verhindern, dass bei einem Regierungswechsel Richter vergleichsweise einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.