Bundesrat stimmt Selbstbestimmungsgesetz zu
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Der Bundesrat hat am heutigen 17. Mai 2024 dem Gesetz zur Selbstbestimmung bezüglich des Geschlechtseintrags zugestimmt.
Das Ziel des Gesetzes besteht darin, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Wahl des Vornamens von der Einschätzung Dritter zu entkoppeln und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu stärken.
Erklärung gegenüber dem Standesamt:
Jede Person, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht übereinstimmt, kann nun durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt den Eintrag im Register ändern oder löschen lassen. Zu dieser Erklärung ist eine Selbstversicherung beizufügen, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die verlangte Streichung des Geschlechtseintrags am besten der Geschlechtsidentität entspricht und dass die Person sich der Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Personen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität soll auf gleiche Weise die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen möglich sein. Es wird außerdem vorausgesetzt, dass die Erklärung drei Monate im Voraus angemeldet wird. Eine erneute Änderungserklärung kann erst nach Ablauf eines Jahres abgegeben werden. Die Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen erfordert - je nach Alter gestaffelt - die Beteiligung der Sorgeberechtigten.
Offenbarungsverbot:
Im Rechtsverkehr soll grundsätzlich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe maßgeblich sein. Das Gesetz enthält zudem ein Offenbarungsverbot mit Bußgeldbewährung als Schutz gegen ein unfreiwilliges Offenlegen der Geschlechtsangabe. Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offengelegt werden.
Wie es weitergeht:
Am 1. November 2024 tritt das Gesetz in Kraft. Gleichzeitig wird das Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft gesetzt.