Bundesrat beschließt schärfere Strafen für Kinderpornographie
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Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte gebilligt.
Senkung der Mindeststrafen bei Beibehaltung der Höchststrafe
Das Gesetz zielt darauf ab, die Strafverfolgung flexibler zu gestalten und die Strafen besser an die individuelle Schwere der Fälle anzupassen. Es senkt die Mindeststrafen für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte auf sechs Monate und für den Besitz oder Abruf auf drei Monate Freiheitsstrafe, während die Höchststrafe von zehn Jahren unverändert bleibt.
Reaktion auf praktische Herausforderungen
Die Einstufung dieser Delikte als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr im Jahr 2021 führte zu praktischen Problemen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, wie aus der Gesetzesbegründung hervorgeht. Diese konnten Verfahren aufgrund ihrer Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße nicht einstellen. Oft wurde die Mindeststrafe als unverhältnismäßig und nicht angemessen für den Schuldumfang empfunden.
Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen Eltern oder Lehrkräfte kinderpornographisches Material in Chatgruppen verbreiteten, um vor dessen ungewollter Verbreitung unter ihren Kindern oder Schülern zu warnen. Auch Jugendliche waren häufig aus Neugier oder Unwissenheit im Besitz solcher Inhalte.
Verkündung und Inkrafttreten
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.