Petitionsausschuss unterstützt Abbau des Investitionsstaus beim Ausbau der Barrierefreiheit
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Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Maßnahmen zum Abbau des Investitionsstaus beim weiteren Ausbau der Barrierefreiheit in Deutschland. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie zugleich den Länderparlamenten zuzuleiten.
In der Petition wird kritisiert, dass es kaum Fortschritte beim Errichten von behindertengerechten Projekten gebe. Insbesondere im Bereich der Infrastruktur im Verkehrswesen gebe es erhebliche Barrieren, heißt es. So seien an Bahnknotenpunkten keine Aufzüge oder ebenerdigen Übergänge vorhanden, bei Bussen fehle ein „Kasseler Bord“ oder das Fahrzeug habe keine Ausklapprampe. Zudem weise die bauliche Infrastruktur große Defizite bei der Barrierefreiheit auf: Insbesondere Bestandsbauten würden kaum nachgerüstet.
Besonders deutlich werde dieses Problem in öffentlichen Verwaltungsgebäuden und Schulen, wo es beispielsweise um die Breite von Türen oder das Überwinden von Treppen gehe. Darüber hinaus gebe es auch im Gesundheitswesen, Bildungswesen und der öffentlichen Verwaltung zahlreiche Barrieren für Menschen mit Behinderungen, heißt es in der Eingabe.
Der Petitionsausschuss hebt in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hervor, dass er das der Petition zugrundeliegende Anliegen, die Barrierefreiheit in Deutschland in allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens zu erreichen, unterstützt. „Es ist die Überzeugung des Petitionsausschusses, dass nur durch eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit die notwendige Inklusion und Partizipation von Menschen mit Behinderung erreicht werden kann“, schreiben die Abgeordneten.
Das Thema Barrierefreiheit für die Zugänglichkeit zu allen Lebensbereichen für alle Menschen sei auch der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, heißt es in der Vorlage. In der „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ würden sich verschiedene Ressorts verpflichten, die Barrierefreiheit in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konsequent voranzubringen und als ressortübergreifende Aufgabe koordiniert anzugehen. Hierbei stünden die Bereiche Mobilität, Wohnen und Bauen, Gesundheit, Digitales und Anpassungen von Gesetzen im Fokus.
Trotz der Bemühungen der Bundesregierung zum Abbau von Zugangsbarrieren und der bereits erzielten Fortschritte, weist der Ausschuss darauf hin, dass der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderung (CRPD) in seinen Abschließenden Bemerkungen vom 8. September 2023 Defizite bei der Barrierefreiheit in Deutschland aufgezeigt habe. Der CRPD habe sich etwa über die noch immer weitverbreitete mangelnde Zugänglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs besorgt gezeigt.
Darüber hinaus sei auch die Art der Umsetzung des „European Accessibility Act“ bemängelt worden, bei der man über Mindestvorschriften nicht hinausgegangen sei und wichtige Bereiche - etwa im Gesundheits- oder Bildungswesen - nicht berücksichtigt habe. Schließlich habe der CRPD auch den Mangel an institutionalisierten Mechanismen für die Einbindung von Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung in der Entwicklung von Standards betreffend die Barrierefreiheit kritisiert.
Der Ausschuss begrüßt der Vorlage zufolge die im Rahmen der Bundesinitiative Barrierefreiheit geplanten Vorhaben und setzt sich für eine zügige Umsetzung der Vorhaben sowie für eine konsequente Evaluation und Weiterentwicklung bestehender Gesetze, Maßnahmen und Programme ein. Gleichzeitig werde zur Kenntnis genommen, „dass sich auch die Bundesregierung noch bestehender Defizite bewusst ist“.
Die Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, „in politische Diskussionen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden mit dem Ziel, die Barrierefreiheit in Deutschland zu verbessern“. Da die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei den Ländern und Kommunen liege, empfiehlt der Petitionsausschuss zugleich die Weiterleitung der Petition an die Länderparlamente.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag