Bundesrat kritisiert ungleiche Standards bei Kita-Gesetz
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Der Bundesrat fordert Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
Drucksache: (20/12771) In seiner Stellungnahme dazu, die nun als Unterrichtung Drucksache: (20/13165) durch die Bundesregierung vorliegt, begrüßt er zwar das Ziel, „die Qualität in der frühkindlichen Bildung im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet anzugleichen“. Dies sei elementar für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und sei auch von den Ländern mit Blick auf ein langfristig angestrebtes Qualitätsentwicklungsgesetz unterstützt worden.
Vor diesem Hintergrund nennt es die Länderkammer „nicht nachvollziehbar, warum qualitätsverbessernde Maßnahmen durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Neufassung des Paragrafen 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) von der Finanzierung mit Bundesmitteln ausgeschlossen sein sollen ausschließlich, weil sie bereits vor dem 1. Januar 2025 durch ein Land etabliert wurden beziehungsweise werden“. Dies würde dazu führen, dass identische oder ähnliche Maßnahmen in einem Land über die Bundesmittel-Finanzierung als wertvolle Maßnahmen zur Kitaqualität anerkannt würden, in einem anderen Land jedoch nicht, heißt es in der Stellungnahme weiter. Beispielhaft würden in Nordrhein-Westfalen dadurch ursprünglich bundesweit finanzierte SprachKitas keine zulässigen Maßnahmen der Qualitätsverbesserung darstellen, während dies in anderen Ländern durchaus der Fall wäre. „Diese materielle Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte und Maßnahmen scheint hinsichtlich des angestrebten Ziels gleicher Standards im gesamten Bundesgebiet inkonsistent und sollte daher überdacht werden“, fordert der Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme noch zu vielen weiteren Aspekten des Gesetzentwurfes äußert.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag