Heil würdigt Einsatz für Inklusion und sieht weiteren Handlungsbedarf
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Gestern Abend am 4 November 2024 fand eine Veranstaltung des Bundesarbeitsministeriums zum 30-jährigen Jubiläum der Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz statt. Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ steht seitdem als Grundsatz der Gleichstellung im Gesetz. Vor 30 Jahren wurde dieser Satz im Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt. Zudem jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zum 15. Mal. Beides waren Meilensteine der Behindertenpolitik, die klarstellten: Volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Grund- und Menschenrecht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil würdigte die Aktivistinnen und Aktivisten, die sich unermüdlich für diese historische Veränderung eingesetzt haben, und betonte, dass der Einsatz für eine inklusive Gesellschaft weiterhin notwendig sei, da das Ziel der vollständigen Gleichstellung noch nicht erreicht ist.
Ein Thema des Abends war die Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und die Frage des Mindestlohns. Heil räumte ein, dass die Diskussionen über eine gerechtere Vergütung für Werkstattbeschäftigte oft kontrovers geführt werden. Er hob hervor, dass viele Werkstattmitarbeiter die Sicherheit und das stabile Umfeld ihrer Arbeitsplätze schätzen und sich dort wohlfühlen. Dennoch wurde an diesem Abend auch deutlich, dass es Forderungen gibt, den Mindestlohn anzuheben und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker zu fördern. Heil betonte, dass auch hier ein Wandel nötig sei, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.
Neben Heil waren Vertreter zahlreicher Behindertenverbände und sozialer Organisationen anwesend, die auf die vielfältigen Herausforderungen aufmerksam machten, mit denen Menschen mit Behinderungen im Alltag konfrontiert sind. Ein Kurzfilm würdigte die Veranstaltung mit einer Videobotschaft von Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Bedeutung der Inklusion als zentrales gesellschaftliches Ziel unterstrich. Der Film brachte die persönlichen Perspektiven und Erfahrungen von Betroffenen zum Ausdruck und machte auf die fortlaufenden Bemühungen aufmerksam, die volle Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern.
Im Rahmen einer Talkrunde diskutierten Vertreter der Verbände gemeinsam mit Behindertenrechtsaktivisten über aktuelle Entwicklungen und den dringenden Handlungsbedarf in der Behindertenpolitik. Sie betonten, dass die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen weiter ausgebaut werden müsse. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab dem kommenden Jahr mehr Barrierefreiheit im Privatsektor vorschreibt, wurde ebenfalls thematisiert. Heil erklärte, dass das Gesetz zwar ein wichtiger erster Schritt sei, jedoch weiter verstärkt werden müsse, um sicherzustellen, dass auch digitale Produkte und Dienstleistungen umfassend zugänglich sind. Zugleich bleibt Einiges zu tun, etwa die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Ich versichere Ihnen, mich für einen baldigen Kabinettsbeschluss stark zu machen, so der Minister.
Zum Abschluss des Abends hielt Kerstin Griese, MdB und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Rede. Sie dankte den beteiligten Verbänden, Abgeordneten und Aktivisten für ihren Einsatz. Durch das Engagement vieler seien bereits große Fortschritte erzielt worden, so Griese, aber der Weg sei noch nicht zu Ende. Es sei eine dauerhafte Aufgabe, die Inklusion zu stärken und die gesellschaftliche Gleichstellung voranzutreiben.
Insgesamt zeigte der Abend, dass die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen eine gemeinschaftliche Aufgabe ist, bei der Politik, Verbände und Gesellschaft eng zusammenarbeiten müssen. Der Festakt verdeutlichte sowohl die bisherigen Erfolge als auch die anstehenden Herausforderungen, die es noch zu bewältigen gilt, um eine wirklich inklusive Gesellschaft zu schaffen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung