Hessen stärkt Inklusion: Neuer Schub für mehr Teilhabe
- Lesezeit: 3 Minuten
Zentrales Ziel der „Modellregion Inklusion“ im Landkreis Kassel soll die flächendeckende Implementierung von ehrenamtlichen kommunalen Inklusionsbeauftragten in allen 28 Kommunen sein. Zur Unterstützung dieser Maßnahme haben Sozialministerin Heike Hofmann und Sozialstaatssekretärin Manuela Strube heute einen Förderbescheid über 368.425 Euro an die Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler überreicht, wie es in einer Pressemitteilung des Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMAIJS) heißt.
„Die Modellregionen sind ein Erfolgsrezept, das bereits eine Vielzahl konkreter Lösungsansätze im Sinne der Inklusion hervorgebracht und einen großen Einfluss auf die Sozialräume und damit die Lebenswelten der hessischen Bürgerinnen und Bürger genommen hat“, sagte Sozialministerin Hofmann. „Ziel ist, dass behinderte Menschen den Alltag gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen im eigenen Lebensumfeld gestalten können. Dies begreifen wir als eine der Aufgaben der Gemeinwesenarbeit vor Ort. Ich freue mich, dass wir die etablierten Strukturen der Modellregionen nun auch im Landkreis Kassel verfestigen können.“
Die Landesregierung hat bisher über 20 „Modellregionen Inklusion“ zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen durchgeführt. Dabei ist es ausdrückliche Vorgabe von Seiten des Landes, die Menschen mit Behinderungen als Betroffene aktiv in die Maßnahmen und Aktivitäten der Modellregion einzubeziehen.
Hintergrund UN-BRK
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention" sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.