Coronavirus: Menschen mit Behinderung und Corona
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Die Bundesregierung spannt in der Corona-Krise Rettungsschirme für die Unternehmen auf. Auch ein Sozialschutz-Paket wurde geschnürt. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Menschen durch die Krise in finanzielle Not geraten. Profitieren werden etwa Solo-Selbstständige, Familien, soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge. Doch eine Gruppe bleibt sich selbst überlassen: Menschen mit Behinderung kommen im Sozialschutz-Paket fast gar nicht vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:
„Unser Leben wird derzeit durch Verhaltensregeln der Politik stark eingeschränkt. Besonders betroffen von Ausgangsbeschränkungen sind Menschen mit Behinderungen, egal wie alt sie sind. Sie alle sind verunsichert. Wenn sie das Sozialschutz-Paket auspacken und reinschauen, dann stellen sie fest: Für Menschen mit Behinderungen ist da wenig drin.“
Aus Sicht des VdK ist es höchste Zeit, etwas für die Mitarbeiter und Bewohner in den Wohneinrichtungen zu tun. Es braucht weitergehende Schritte für die Eltern von Kindern mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Auch die Menschen mit Assistenz brauchen Hilfe. Und zwar jetzt, so Bentele:
„Alte und junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen werden aktuell nur noch verwahrt, weil sie nicht mehr angemessen beschäftigt werden können. Es kann nicht sein, dass Eltern selbst zusehen müssen, wie sie Homeoffice und die Betreuung ihrer behinderten Kinder unter einen Hut bringen. Es kann auch nicht sein, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderung auf den Mehrkosten für Masken, Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel sitzenbleiben. Diese Menschen dürfen wir nicht vergessen."
Daher fordert der VdK unter anderem:
- In der häuslichen Pflege muss der Betrag für Pflegehilfsmittel von 40 auf 80 Euro verdoppelt werden.
- Das Pflegeunterstützungsgeld muss jetzt auf 30 Tage verlängert und unbürokratisch gewährt werden. Das hilft Menschen, die ihre Angehörigen mit Behinderung pflegen, kurzfristig.
- Personal aus Einrichtungen, die zurzeit nicht arbeiten, muss unkompliziert in den Wohneinrichtungen und ambulanten Diensten eingesetzt werden können.
- Die Mehrkosten der Einrichtungen und Dienste für Sachkosten (Schutzausrüstung, Masken, Desinfektionsmittel) und zusätzliche Personalkosten müssen erstattet werden.
- Das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung muss für Eltern von Kindern mit chronischen - - Erkrankungen unkompliziert und unbürokratisch für die gesamte Zeit der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen zur Verfügung stehen.
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung