IPReG: Trotz Beschluss im Bundestag - Droht Jens Spahn eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?
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Gestern fand im Deutschen Bundestag die Abstimmung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) statt. (wir berichteten) Bereits in der Debatte im Deutschen Bundestag wurde viel Kritik deutlich.
Heike Baehrens, SPD stellte in ihrer Rede dar: „Es ist der VdK der für die Rechte der Menschen mit Behinderung steht, da ist es ja ein Ritterschlag das er hinter dem Gesetzt steht das zur heutigen Abstimmung steht.Denn berechtigten wünschen, der Betroffenen ist zu entsprechen. Dafür haben wir als SPD gekämpft, das dieses im Gesetzestext steht. Es ist wird keine einseitige Entscheidung der Krankenkasse mehr geben. Intensive Pflege WGs die betrügerischen Absichten haben muss die Rote Karte gezeigt werden. Prüfungen müssen sein. Im Übrigen sorgen wir für eine echte Wahlmöglichkeit die häusliche Pflege wird nicht teurere als die Stationäre Pflege.“
Nicole Westig, der FDP kritisierte: „Seit fast einem Jahr zittern betroffenen um den Gesetzentwurf. Menschen mit Intensivpflege bedarf haben Angst das Sie zukünftig in Heimen leben müssen.“
Pia Zimmermann, Linke zitiert den Verband die Liga die gestern eine Pressemitteilung rausgegeben haben in der es heißt: "Die Grundrechte der Betroffenen werden beschnitten; sie müssen immer wieder um eine bedarfsgerechte Versorgung kämpfen; und die Krankenkassen versuchen, sich aus der Leistungspflicht zu verabschieden“, erläutert die LIGA-Sprecherin Dr. Sigrid Arnade. „Ein erster völlig inakzeptabler Entwurf löste vor einem Jahr einen Sturm der Entrüstung aus, was vermutlich beabsichtigt war,“ mutmaßt Arnade. Dann seien in einer gut inszenierten Salami-Taktik kosmetische Korrekturen am Gesetzestext vorgenommen worden, so dass die jetzt vorliegende Fassung gefeiert werde. „Und das, obwohl sich die Lebenssituation der Betroffenen dramatisch verschlechtern wird, zumindest, wenn sie ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit führen wollen“, prognostiziert Arnade.
Kordula Schulz-Asche vom Bündnis90/Die Grünen sagte: „Von Anfang in eklatanten Widerspruch zu den Selbstbestimmungsrechten zu den Betroffenen Menschen und der UN-Behindertenkonvention standen. Herr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Seitens des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) wurde die vom Gesetz intendierte Qualitätsverbesserung begrüßt, aber es gäbe zu wenige Fachärzte und Entwöhnungszentren. Der bpa sieht ebenfalls den Versichertenwunsch nach uneingeschränkter Wahlfreiheit als unerfüllt . "Die Wahlfreiheit der Versicherten zum Versorgungsort wurde nachgebessert, aber ob ihre Wahl berechtigt ist, entscheiden weiterhin andere. Damit bleibt die Unsicherheit für Versicherte weiter bestehen", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), anlässlich der gestrigen Verabschiedung des mehrfach überarbeiteten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) im Bundestag.
Der bpa-Präsident: "Die mit dem Gesetz intendierte Qualitätsverbesserung durch ein gezieltes Krankenhausentlassungsmanagement und die Facharztversorgung wird von uns ausdrücklich begrüßt. Ärzte erhalten Anreize, damit sie nicht nur die Intensivpflege anordnen, sondern auch endlich das Entwöhnungspotential feststellen und die Maßnahmen einleiten. Allerdings hat die Sache zwei Haken: es gibt weder ausreichend Fachärzte noch Entwöhnungszentren." Die dauerhafte finanzielle Entlastung bei intensivpflegerischer Versorgung im Pflegeheim wie z.B. bei Bewohnern der sogenannten Reha Phase F wird vom bpa begrüßt. Meurer: "Die Versicherten können sich wegen der Kostenübernahme durch die Krankenkassen unabhängig von ihren finanziellen Mitteln für eine Versorgungsform entscheiden." Wenn der Gesundheitszustand sich verbessert, aber trotzdem weiterhin besonders hoher Pflegeaufwand gegeben ist, sichert das Gesetz den Versicherten in vollstationären Einrichtungen einen Leistungsbezug für weitere sechs Monate zu. Meurer: "Mit dieser Regelung setzt der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen und verhindert den Finanzierungsbruch bei gesundheitlichem Fortschritt." Mit der Klarstellung, dass der Gemeinsame Bundesausschuss nicht die Qualifikation der Leistungserbringer der außerklinischen Intensivpflege bestimmen und die häusliche Krankenpflege in bestimmten Fällen neben der Intensivpflege verordnet werden darf, ist der Gesetzgeber zentralen Forderungen des bpa nachgekommen. Der bpa-Präsident: "Die Ausgestaltung der Vertragsgrundsätze und die Festlegung der Qualifikation der Pflegekräfte bleiben richtigerweise den Spitzenverbänden der Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam vorbehalten."
Sören Pellmann (Die Linke) kündigte über den Kurznachrichtendienst "Twitter" bereits an, dass die Oppositionsparteien den verabschiedeten Gesetzesentwurf zum IPReG noch genau prüfen und daraufhin entschieden werden soll, ob man vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreichen werde. Bereits an der am Dienstag stattfindenden Protestaktion, auf der Pellmann sich ebenfalls zu Wort meldete, wies er darauf hin, dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen ist und diese sogar bereits vorbereitet sei.
Der Verein "ALS-mobil e.V." kündig auf seiner Webseite ebenfalls an: "Wir werden nach dem Vorliegen des endgültigen Gesetzestexts weitere juristische Schritte wie z. Bsp. eine Verfassungsbeschwerde, intensiv prüfen und bei Notwendigkeit auch in Angriff nehmen."
Eine Zwischenfrage kam von Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) die Spahn vorgeworfen hatte, dass dieser mit dem Gesetzentwurf betroffene Menschen 50 Wochenlang in Angst hat leben lassen (siehe Videoausschnitt*).
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Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung